Sicherheit der Einlagen

Monika Weber
07.06.2009

Die Sicherheit der Einlagen wird durch das Einlagensicherungsgesetz gewährt. Danach hat ein Anleger einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung bis zur Höhe von 20 000 Euro, wobei er 10 % des entstandenen Schadens selber tragen muss. In den gesetzlichen Anlegerschutz sind alle Sparguthaben unter Einschluss von Sparbriefen, nicht jedoch von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, eingeschlossen. Die Entschädigungssumme gilt für Sparguthaben und Wertpapierbesitz jeweils getrennt, sodass bei einer entsprechenden Aufteilung bis zu 40 000 Euro je Anleger gesetzlich abgesichert sind. Für die meisten bei deutschen Banken geführten Guthaben besitzt die gesetzliche Regelung jedoch keine Relevanz, da sich die Institue freiwillig zu einer wesentlich höheren Einlagensicherung zusammengeschlossen haben. Faktisch sind bei nahezu allen Banken alle privat und von Kleinunternehmern getätigten Einlagen vollständig und ohne Selbstbehalt abgesichert. Die vom Gesetz erlaubte Bearbeitungszeit im Entschädigungsfall von bis zu drei Monaten wird aber auch bei der erweiterten Absicherung benötigt, sodass der Anleger im Falle einer Bank-Insolvenz nicht sofort an sein Geld kommt. Die im Rahmen der letzten Bankenkrise ausgesprochene Staatsgarantie für Bankguthaben tritt nur dann ein, wenn mehrere Institute der gleichen Bankengruppe gleichzeitig zahlungsunfähig werden und der entsprechende Einlagensicherungsfond überfordert wäre.

ausländische Banken

Ausländische Banken haben in der Vergangenheit mit Zinskonditionen geworben, welche diejenigen einheimischer Banken deutlich überboten hatten. Dabei besteht ein Risiko, da diese sich häufig keinem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angeschlossen haben und ausschließlich die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Im Fall einer isländischen Bank hat die deutsche Regierung zwar finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt, sodass Anleger vollständig bedient werden konnten, dieses Verhalten darf aber für die Zukunft nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden.

kritische Banken

Besonders kritisch sind Banken, die über keine deutsche Zweigstelle verfügen und ihre Dienste ausschließlich im Internet anbieten. Wenn sie ihren Sitz in einem Staat der Europäischen Union haben, unterliegen sie mindestens den für Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen; häufig sehen die nationalen Regelungen einen erweiterten Schutz vor. Freiwillige Einlagensicherungsfonds mit unendlicher Deckung existieren aber nur in wenigen Ländern. In Nicht-EU-Staaten ist oft sowohl der gesetzliche als auch der freiwillige Anlegerschutz wenig entwickelt, sodass es günstiger sein kann, aus Sicherheitsgründen auf sehr hohe Zinsen zu verzichten.

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