Lieder nachsingen kann man nur mit den passenden Musiktexten

Redaktion
28.02.2011
Lieder nachsingen kann man nur mit den passenden Musiktexten

Der April 2005 war für viele Musik-Fans und vor allem für Songtextseiten-Betreiber ein sehr trauriger Monat. Eine deutsche Anwaltskanzlei hatte die führenden deutschen Songtextportale, welche Songtexte veröffentlichen kostenpflichtig abgemahnt. Viel Unruhe entstand und Entsetzen breitete sich unter den zahlreichen musikinteressierten Leuten aus. Aus welchem Grund sollte man nicht das Lied seines Lieblingsinterpreten mitsingen dürfen, und warum sind Songtextseiten so schlimm?, unterstützen diese nicht die Interpreten durch kostenlose Werbung? - lauteten viele der Gegenkommentare.

Auch von Geldgier seitens der Anwälte war die Rede. Nach einiger verstrichener Zeit hat sich herausgestellt, dass Songtexte dem Urheberrecht des jeweiligen Rechteinhabers unterliegen, jedoch nur einige Künstler gegen die Veröffentlichung sind. Die deutschen Lyrics-Seiten haben deshalb in ihren Portalen Sperrlisten eingefügt auf denen Interpreten aufgelistet werden, welche Einwand gegen die Veröffentlichung derer Liedtexte haben.

Dadurch wird das Hinzufügen von weiteren Songtexten unter dem Namen des jeweiligen Interpreten bzw. der jeweiligen Band verhindert. Nach dieser Änderung ist es wieder stiller um das rechtliche Thema bei Songtexten geworden. Viele Besucher sind mittlerweile wieder sehr froh ihre Lyrics im Internet zu finden und somit am jeweils gehörten Lied gesangstechnisch teilhaben zu können.

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