Ewige Rente

Oliver Schoch
11.02.2011
Ewige Rente

Die private Altersvorsorge ist heutzutage sehr wichtig, und in vielen Fällen basiert diese zusätzliche Altersvorsorge auf der Rentenzahlung bis ans Lebensende. Diese Rente wird auch als Leibrente oder als Ewige Rente bezeichnet. Was Sie zu diesem Thema wissen sollten, können Sie dem Folgenden Artikel entnehmen.

Die Ewige Rente kommt dadurch zustande, dass aus einer festen Kapitalsumme heraus, zum Beispiel aus einem Vermögen von 100.000 Euro, regelmäßig (meistens monatlich) ein fester Betrag ausgezahlt wird. Dabei erfolgt diese Auszahlung bis zum Tode des Empfängers, und zwar entweder aufgrund einer Versicherungsleistung, oder weil nur die Erträge ausgezahlt werden.

Es gibt in der Praxis zwei grundlegende Arten der Leibrente, und zwar die Auszahlung mit und die Auszahlung ohne Kapitalverzehr. Die klassische Form der ewigen Rente ist dabei die Variante ohne Kapitalauszahlung. Denn so werden nur die aus dem Kapital erzielten Erträge ausgezahlt, und da das Vermögen nicht angegriffen wird kann garantiert werden, dass die Auszahlung der Rente auch wirklich „ewig“ erfolgt.

Die zweite Variante wird heute ebenfalls immer häufiger genutzt, und zwar die Rentenzahlung mit Kapitalverzehr. Das „Risiko“, dass das Kapital vor dem Tod des Rentenempfängers aufgebraucht ist, wird hier durch eine Versicherung abgedeckt, die sich verpflichtet, die Ewige Rente auch dann weiter zu zahlen, wenn das Vermögen rein rechnerisch aufgebraucht ist.

Mit welchen Sparformen Sie eine Ewige Rente erhalten können

Es gibt heute einige Sparformen und Finanzprodukte, welche die Auszahlung einer Leibrente vorsehen. An erster Stelle ist hier sicherlich die private Rentenversicherung zu nennen. Hier wird zwar das Kapital durch die monatlichen Rentenzahlungen angegriffen, aber gleichzeitig wird durch die Rentengarantie sicher gestellt, dass die Auszahlung der Rente auch dann fortgeführt wird, wenn das Kapital eigentlich aufgebraucht ist.

Eine weitere Variante ist der so genannte Rentaplan. Hier wird ein vorhandenes Vermögen verrentet, jedoch wird in diesem Fall das Kapital nicht angegriffen, zumindest dann nicht, wenn eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, alternativ die Rentenzahlung mit Kapitalverzehr zu wählen, wobei in diesem Fall, je nach Lebensdauer des Empfängers, die Rente mitunter nicht bis ans Lebensende gezahlt werden kann.

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