Gebrauchtwagen
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Redaktion 18.02.2011 |
Als Gebrauchtwagen bezeichnet man Fahrzeuge, die bereits einen Vorbesitzer hatten. Mit solchen Fahrzeugen handeln die Gebrauchtwagenhändler. Wenn ein Fahrzeug noch nicht 12 Monate alt ist, wird er als Jahreswagen bezeichnet. Diese Fahrzeuge sind im Gegensatz zu Neuwagen bis zu 30% billiger, weisen kaum welche Mängel auf und verfügen noch über die Garantie und die Gewährleistung dem Jahreswagenverkäufer gegenüber.
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens soll ein Gutachter hinzugezogen werden, der den Zustand und den angemessenen Preis des Wagens feststellt. Eine Hauptuntersuchung gilt hier als preisgünstigste. Gebrauchtwagen in Deutschland werden nach der Schwacke-Liste und der Deutschen Automobil Treuhand GmbH bewertet. Abhängig vom Alter weisen die Gebrauchtwagen Mängel unterschiedlicher Art auf. Autohändler sind zu einer Gewährleistung von 2 Jahren verpflichtet, die aber auf 1 Jahr verkürzt werden darf. Das gilt nur für den schadenfreien Zustand des Gebrauchtwagens.
Verkäufer sind zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über vorhandene Schäden verpflichtet. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes hat der Käufer das Recht, den Wagen zurückzugeben und das bezahlte Geld zurückzuverlangen, wenn er in den ersten sechs Monate Mängel feststellt. Der Verkäufer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass es beim Verkauf des Gebrauchtwagens keine Mängel vorlagen. Ein Fahrzeug mit einem Kilometerstand von kleiner als 6000 km oder dem Alter unter sechs Monaten gilt für das Finanzamt als Neuwagen.
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