Kilometerleasing
|
|
Redaktion 22.03.2011 |
Autoleasing wird oftmals sofort mit Leasing für Firmen bzw. Selbständige in Verbindung gebracht. Jahrelang galt, dass Leasing den Selbständigen steuerliche Vorteile bringt und für Angestellte nicht interessant sei – weil zu teuer! Da verwundert es auch nicht, dass Leasing bei der privaten Autofinanzierung lange nur ein Schattendasein führte.
In Zeiten wo Neuwagen mit jeder neuen Modellreihe immer teurer werden und die Lebenserhaltungskosten steigen suchen Privatkäufer allerdings immer stärker nach Alternativen zum gewöhnlichen Ratenkredit oder der Ballonfinanzierung beim Autokauf auf Kredit. Die Industrie hat diesen Trend erkannt und das Produkt Kilometerleasing nicht nur salonfähig sondern zu einem wahren Renner gemacht. Im Gegensatz zum herkömmlichen Restwertleasing bei dem der Leasingnehmer (Kunde) das Risiko trägt einen zuvor vereinbarten Restwert erzielen zu müssen, ist dieser Stolperstein beim Kilometerleasing nicht vorhanden.
Vor der Unterzeichnung des Leasingvertrages vereinbaren Händler und Käufer eine bestimmte jährliche Laufleistung des KFZ. Am Ende der Laufzeit des Leasings werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer jenen gegenübergestellt, die im Leasingvertrag vereinbart wurden. Wurden mehr Kilometer gefahren als ursprünglich geplant war, dann muss der Leasingnehmer pro gefahrenen Mehrkilometer eine Entschädigung an den Leasinggeber bezahlen. Wurden allerdings weniger Kilometer gefahren als vereinbart, dann bekommt der Leasingnehmer Geld zurückerstattet.
Allerdings muss dazugesagt werden, dass das Verhältnis zwischen Vergütung von Minderkilometern und „Nachzahlung“ von Mehrkilometern nicht zu Gunsten des Leasingnehmers ist. Wenn beispielsweise jeder Minderkilometer mit 20-40 Cent vergütet wird, dann ist es gut möglich, dass für jeden Mehrkilometer 50-90 Cent oder mehr nachzuzahlen sind. Obwohl die angegeben Beträge nur Circa-Werte darstellen, wird klar, dass die Spielregeln hier vom Leasinggeber vorgegeben werden.
Nichts desto trotz muss auch angemerkt werden, dass es in der Regel beim Kilometerleasing eine Toleranzgrenze gibt. Eintausend Mehr- oder Minderkilometer sind meistens ohne Vergütung bzw. Nachzahlung als Toleranzwert im Leasingvertrag festgeschrieben.
mehr vom Autor
Bild, Autorenname und Anmeldedatum
lesen Sie weiter
-
Redaktion26.11.2010
-
Monika Weber23.05.2010
-
Redaktion18.03.2011
-
Redaktion05.11.2010
-
Redaktion22.11.2007
neue Beiträge
-
Tobias19.04.2012
-
Tobias05.04.2012
-
Tobias25.03.2012
-
Tobias20.03.2012
-
Tobias27.02.2012
lesen Sie weiter
-
Cornelia Gschiel29.12.2010
-
Redaktion26.11.2010
-
Redaktion06.11.2007
-
Claudia Haut14.02.2011
-
Redaktion25.11.2010







Kommentare
[...] Das heißt, wenn es zum
[...] Das heißt, wenn es zum Beispiel zu einem Unfall auf einer schneebedeckten Straße kommt, ist der Autofahrer, der in diesem Moment mit keinen Winterreifen unterwegs ist, automatisch mitschuldig und muss für den Unfall mit Aufkommen. Des weiteren kann die jeweilige Versicherung dieses Fahrzeugführers Zahlungen abschlagen. [...]