Rechtsschutz und Autoversicherung - junge Versicherungen

admin
31.01.2008

Der Rechtsschutz ist noch ein recht junger Zweig bei den Privatversicherungen. Die genossenschaftliche Rechtsverfolgung durch Gilden und Zünfte waren deren Vorläufer.

Erst im 19. Jahrhundert entstanden die Interessenverbände und Schutzvereine – sprich Arbeitgeberverbände, Bauernvereine, Gewerkschaften und Kreditschutzverbände, sowie die Haus- und Grundbesitzervereine. Zu deren Leistungsspektrum gehörte die Rechtshilfe und der Rechtsrat für ihre Mitglieder. Beispielsweise übernahmen diese den Schriftwechsel, oder aber auch die Vertretung vor Gericht. Erst nach dem 2. Weltkrieg erlangte der Rechtsschutz mehr und mehr an Bedeutung. 1952 wurde mit der Einführung des aktiven Schadenersatzrechtsschutz im Bezug auf den Rechtsschutz ein Meilenstein gesetzt. Ein weiterer Meilenstein im Bezug auf den Rechtsschutz war die Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994.

Verständlicherweise auf eine noch jüngere Geschichte kann die Autoversicherung verweisen.
Denn es waren schließlich erst die 80er, bzw. 90er Jahre des 19. Jahrhunderts, als die ersten Automobile „fahren lernten“. Im Jahr 1914 fuhren aber alleine schon in Deutschland – dem Land, das federführend im Bezug auf die Entwicklungen im Automobilbereich in den ersten Jahren war – bereits schon 55.000 Personenwagen. Darüber hinaus 9000 Lastkraftwagen und auch 25.000 Motorräder. Staus gab es damals noch nicht, wie auch, denn bis man als Fahrzeugführer einem anderen Fahrzeug begegnete, dass genau zu diesem Zeitpunkt auf der gleichen Straße fuhr, dauerte es Stunden. Mit der steigenden Zahl der Fahrzeuge wuchs jedoch auch die Gefahr, dass man eventuell doch einmal mit einem anderen Fahrzeug zusammenstoßen könnte. Darüber hinaus verbreitete die Motorkraft der Fahrzeuge bei vielen Angst und Schrecken. Es musste hier also eine Versicherung her, damit wenn ein Unfall passierte diejenigen, die dabei Schaden nahmen wenigstens eine Entschädigung in Form von Geldleistungen erhielten. In Deutschland ist die Kfz Haftpflichtversicherung, der eine Teil der Autoversicherung (der andere ist die Kaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab) eine Pflichtversicherung.

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