Sonderkündigungsrecht bei Autoversicherungen
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admin 02.08.2007 |
Stichtag eines Wechsels der Versicherungsanbieter in Bezug auf die Kfz-Versicherung ist generell der 30. November des jeweiligen Jahres. Schon durch die Werbung aus dem Fernsehen sollte man wissen, dass man zu diesem Termin seine Autoversicherung gekündigt haben muss um im darauf folgenden Jahr sich eine Neue zu suchen. Sollte man diesen Stichtag jedoch verpassen besteht kaum eine Chance seine Versicherung zu wechseln.
Was die meisten Versicherungsnehmer allerdings nicht wissen, ist die Tatsache, dass man noch weitere Möglichkeiten hat aus seiner Kfz Versicherung auszusteigen. Eine Möglichkeit tritt ein, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen verbessert werden. Dieses dann bestehende Sonderkündigungsrecht gilt für einen Monat ab Bekannt werden, also ab Erhalt des Mitteilungsschreibens durch die Versicherung. Aus eben diesem Grund informiert die Vielzahl der Versicherungen ihre Kunden erst nach dem 30. November, um zu vermeiden, dass diese sich schon im Vorfelde nach einer besseren oder günstigeren Versicherung umschauen.
Eine zweite Möglichkeit besteht im Falle eines Schadens, der von der Versicherung reguliert wird. Allgemein wird von der Beanspruchung dieses Sonderkündigungsrechtes abgeraten, da die Konzerne dennoch die volle Jahresprämie einfordern.
Die dritte Möglichkeit besteht wenn man sein Fahrzeug abmeldet, oder auch nur für längere Zeit stilllegt. In diesem Falle braucht man keine Beiträge mehr zu zahlen, da die Versicherung mit Abmeldung des Fahrzeugs endet. Eine Benachrichtigung der Versicherung empfiehlt sich definitiv. Man sollte ihr zumindest mitteilen dass man sein Fahrzeug abgemeldet hat um nicht weiterhin seine Beiträge zu zahlen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hat und nicht mehr fahrtauglich ist. Ebenso endet die Versicherung mit dem verkauf des Wagens, hierbei ist es wichtig einen Kaufvertrag mit allen notwendigen Daten aufzusetzen zu denen auch die Personalien und das Datum mit Uhrzeit gehören.
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