Das Elterngeld

Redaktion
31.03.2011
Das Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Regelung zum Elterngeld in Kraft getreten. Das Elterngeld, welches im Sozialrecht geregelt ist, löst das frühere Erziehungsgeld ab und wird bis zu maximal 14 Monate vom Staat gewährt. Ziel des Elterngeldes ist der Erhalt der Bevölkerungszahl durch die Erhöhung der Geburtenrate. Da die Geburtenrate in Deutschland in den letzten Jahrzehnten weit unter dem EU-Durchschnitt lag, hat der Bundestag am 29.09.2006 das Elterngeld beschlossen. Insbesondere sollen junge Menschen durch diese Regelung zur Gründung einer Familie animiert werden.

Experten gingen davon aus, dass viele junge Menschen (insbesondere Akademiker) auf Kinder verzichteten, da sie Einkommenseinbußen befürchteten. Das Elterngeld soll die junge Familie in der Zeit nach der Geburt unterstützen. Auch wenn erste Erfolge erkennbar werden, war die Einführung des Elterngeldes in der Praxis nicht so unkompliziert. In der Theorie waren einige Dinge so nicht vorgesehen, unter anderem auch die entstanden Kosten für den Staat. Zunächst gab es einige Klagen von Eltern, deren Kind noch vor dem 01.01.2007 geboren wurde. Sie fühlten sich benachteiligt, da sie die neue staatliche Unterstützung nicht in Anspruch nehmen durften. Da es jedoch einen Stichtag geben musste, an dem die neue Regelung zum Elterngeld in Kraft tritt, scheiterten diese Klagen. Weitere Probleme gab und gibt es immer wieder bei der individuellen Berechnung des Elterngeldes. Grundsätzlich beträgt die Höhe des Elterngeldes 67% des letzten monatlichen Nettoeinkommens abzüglich 1/12tels der Werbungskostenpauschale. Es ist begrenzt auf maximal 1800 Euro pro Monat.

Geringverdiener und Erwerbslose bekommen mindestens 300 Euro pro Monat. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate. Problem hier: Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt. Das betrifft insbesondere Angestellte, die ein niedriges Grundgehalt beziehen und hauptsächlich von Zuschlägen leben. Aber auch die Berechnung des Elterngeldes bei Selbständigen bereitete Probleme. Viele von ihnen können z.B. auch nach der Geburt ihre Tätigkeit nicht ohne weiteres aufgeben und stellen Vertretungen ein. Positiv ist aber festzustellen, dass es doch einige Männer gibt, die die zwei sog. Vätermonate zur Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen. Anzuraten ist den jungen Eltern in jedem Fall eine rechtzeitige Beratung bei den zuständigen Stellen. Sollte es dann dennoch zu Problemen bei der Zahlung des Elterngelds kommen sollte eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vor Ort in Anspruch genommen werden.

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