Das neue Elterngeld

Redaktion
22.02.2011
Das neue Elterngeld

Seit Anfang 2007 wird für alle Eltern eine einkommensabhängige Leistung, das Elterngeld, gezahlt. Wer also ab dem 01.01.2007 ein Kind zur Welt bringt könnte nun finanziell besser gestellt sein als vor dem Elterngeld. Dieses wird an beide Eltern für maximal 14 Monate gezahlt, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate allein nehmen kann. Ansonsten kann der Zeitraum frei unter den Eltern aufgeteilt werden.

Der Regelfall wird sein, dass die Mutter 12 Monate zuhause bleibt und sich der Vater auch zwei Partnermonate gönnt. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld, da diese ja nicht die Chance haben, die Monate aufzuteilen. Die Monate können auch gestreckt werden. Das heißt, dass es anstatt 14 Monaten 28 Monate Elterngeld gibt. Dann gibt es natürlich nur die hälftigen Beträge monatlich. Elterngeld gibt es in Höhe von 67 % des letzten durchschnittlich verdienten Einkommens. Maximal gibt es 1.800 Euro, der Mindestbetrag beträgt 300 Euro. Diesen erhalten alle Eltern, also auch Studenten, Hausfrauen und Erwerbslose beispielsweise. Geringverdiener, das sind Erwerbstätige, die weniger als 1.000 Euro im Monat verdienen, erhalten die so genannte Geringverdienerkomponente.

Diese besagt, dass sich der Prozentsatz von 67 % auf bis zu 100 % steigern kann. Für je 20 Euro unter 1.000 Euro gibt es 1 % mehr. Beispiel: Die Mutter verdient durchschnittlich 600 Euro. In diesem Fall gibt es nicht 67 %, sondern 87 % an Elterngeld. Ist das Kind, für welches Elterngeld beantragt wird, nicht das erste Kind, so gibt es eventuell noch einen Zuschlag. Wenn schon ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren in der Familie sind, gibt es noch einmal 10 % zum Elterngeld dazu, mindestens aber 75 Euro. Wer Zwillinge, Drillinge oder mehr bekommt erhält auch mehr Elterngeld.

Für ein Kind wird dann das Elterngeld ganz normal berechnet, für das zweite, dritte usw. gibt es dann jeweils 300 Euro pauschal dazu. So kann der Betrag auch über dem Maximalbetrag von 1.800 Euro liegen. Das Elterngeld gibt es allerdings nur auf Antrag. Dieser ist bei den zuständigen Elterngeldstellen einzureichen. Dies sind die kommunalen Behörden, in der Regel diese, die auch für das Erziehungsgeld zuständig waren.

Der Antrag kann frühestens mit der Geburt des Kindes gestellt werden. Dieser sollte allerdings zeitnah erfolgen, da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate gezahlt wird. In dem Antrag müssen die Eltern auch die Zeiten bestimmen, wer für welchen Zeitraum Elterngeld beantragt. Eine Änderung ist nur in Härtefällen möglich. Das Elterngeld an sich ist steuerfrei. Es unterliegt aber der Progression. Das heißt, dass das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird und der dann ermittelte Steuersatz auf das Einkommen abzüglich des Elterngeldes angewendet wird. Von der neuen Regelung profitieren vor allem Eltern, die mehr als 30.000 Euro Jahreseinkommen haben. Diese haben vor der Einführung nämlich keine staatliche Förderung erhalten.

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