Bessere Konditionen für Mitglieder bei Volksbanken

Monika Weber
25.11.2010

Nicht alle, aber eine zunehmende Zahl von Volks- und Raiffeisenbanken differenzieren bei ihren Angeboten für Festgeldanlagen und Tagesgeldkonten zwischen Mitgliedern und gewöhnlichen Kunden. Der Unterschied besteht in der Regel in einem Zinssatz, der um mehr als einen Prozentpunkt erhöht sein kann. Andere Volksbanken verzichten ausschließlich bei ihren Mitgliedern auf eine ansonsten geforderte Mindestanlage.  

Erwerb eines Mitglieder-Anteils

Der Erwerb eines Mitglieder-Anteils einer Volks- oder Raiffeisenbank ist einfach und jederzeit möglich, während die Kündigung nur zu festgelegten Terminen erfolgen kann. Für jeden Anteil zahlt die Bank eine Dividende, deren Höhe bei einigen Instituten regelmäßig zwischen 5 und 6 % beträgt und sehr selten unterhalb eines Wertes von 3 % liegt. Der Betrag für den einzelnen Mitgliedsbeitrag ist von Bank zu Bank sehr unterschiedlich und bewegt sich überwiegend innerhalb einer Spanne von 50 bis 150 Euro. Der Erwerb mehrerer Anteile ist möglich, wobei eine Obergrenze besteht, die in den meisten Fällen auf eine Zahl zwischen drei und zehn Geschäftsanteilen lautet.  

Dividende vom Geschäftsergebnis

Wenn der Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils zu einer Verbesserung des Zinsniveaus für die Frestgeld- oder Tagesgeldanlage führt, rentiert sie sich auf jeden Fall, zumal auch dessen attraktive Dividende zu beachten ist. Für die Bank gelten Kunden, die zugleich Mitglieder sind, als besonders treue Kunden, da sie durch ihre Dividende vom Geschäftsergebnis der Bank profitieren. Alle Mitglieder erhalten regelmäßig Angebote für weitere Dienstleistungen, die sich entweder ausschließlich an diese richten oder ihnen zu vergünstigten Konditionen angeboten werden. Hierbei kann es sich um besondere Sparformen oder die besonders attraktiv gestaltete Kreditkarte ebenso handeln wie um Angebote für Reisen. Nebenbei kann das Mitglied bei seiner Bank mitbestimmen, da jeder Person unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile ein Stimmrecht innerhalb der Genossenschaft zusteht.

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