Aktien
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Redaktion 26.11.2010 |
Aktien werden von so genannten Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie werden den Interessenten unter anderem an der Börse angeboten. Entschließt sich ein Investor zum Kauf einer Aktie, wird er dadurch ein Aktionär der entsprechenden Aktiengesellschaft.
Die Aktie stellt demzufolge einen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft dar. Mit dem Erwerb einer Aktie geht der Aktionär eine Verpflichtung ein, die ihn an sämtliche Rechte und Pflichten als Aktionär bindet. Außerdem ist die Aktie ein Wertpapier, welches Auskunft über die erworbenen Anteile an der Aktiengesellschaft gibt. Werden Aktien zum Verkauf angeboten, wird dies als Emission bezeichnet.
Eine Emission findet zum Beispiel bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft statt. Dabei wird das Grundkapital - also der Gesamtbetrag sämtlicher Aktien - festgelegt. Bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft wird also das gesamte Startkapital durch die Aktionäre gestellt, indem sie die Aktien kaufen und ihr Kapital in die Aktiengesellschaft investieren. Außerdem ist eine Emission zur Erhöhung des laufenden Kapitals möglich. Das bedeutet, wenn mehr Kapital benötigt wird, als momentan zur Verfügung steht, hat ein Unternehmen die Möglichkeit an die Börse zu gehen und Aktien zum Verkauf anzubieten.
Durch den Verkauf der Aktien kann neues Kapital generiert werden. Beim Kauf einer Aktie wird vom Aktionär der Nennwert der Aktie bezahlt. Der Nennwert der Aktie ist vom Gewinn bzw. Verlust der Aktiengesellschaft abhängig. Das bedeutet, wenn Gewinn erwirtschaftet wird, steigt der Wert einer Aktie. Bei Verlust hingegen sinkt der Wert der Aktie.
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