Auf was bei vermögenswirksamen Leistungen geachtet werden sollte
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Redaktion 26.11.2010 |
Was sind vermögenswirksame Leistungen? Mit dem so genannten Vermögensbildungsgesetz soll das Sparen in Arbeitnehmerhand mehr gefördert werden. Unter anderem ist auch geregelt, dass bestimmte Anlagen vom Staat her gefördert werden.
Einen Anspruch auf Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen haben alle Tarif gebundenen Unternehmen. Einen Anspruch aber auf die gesetzliche und zusätzliche Förderung hat man, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Laut der IG – Metall, stehen Leute die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in einer Tarifdatenbank.
Der Anspruch aber entsteht erst, nach einer mindestens sechsmonatigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit dann ab dem siebten Monat. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige vermögenswirksame Leistung. Der Anteil bemisst sich am Verhältnis der Teilarbeitszeit und der tariflichen Arbeitszeit. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerpflichtiges Einkommen.
Stellt ein Arbeitgeber einen Neuen ein, muss er den Betreffenden beim Abschluss des Arbeitsvertrages auffordern, ihm spätestens nach einem Monat die Art der Anlage und das Anlageinstitut schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Arbeitgeber dies, dürfen dem Arbeitnehmer hieraus keine Nachteile entstehen. Voraussetzung ist der Abschluss eines zugelassenen Anlagevertrages. Für diesen gilt: es muss mindestens sechs Jahre eingezahlt werden.
Danach muss ein Vertrag ein weiteres Jahr ruhen. Nach sieben Jahren können die Beschäftigten dann über den Sparbetrag und über die angefallenen Zinsen verfügen.
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