Autoversicherung
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Redaktion 01.03.2011 |
Die Autoversicherung gliedert sich in 3 verschiedene Varianten. Gesetzlich verpflichtend ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne Vorlage einer Versicherungsdoppelkarte, die den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung belegt, ist es nicht möglich, ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dies hat den Hintergrund, dass ein verursachter Schaden an anderen Fahrzeugen, Personen oder sonstigen Gegenständen in jedem Fall durch die Versicherung abgedeckt ist. Für die Berechnung der Versicherungsprämie sind die Art des Fahrzeugs, der Ort, an dem das Fahrzeug zugelassen wird und der Schadenfreiheitsrabatt des Halters relevant. Dies bedeutet, wenn bestimmte Fahrzeugarten in einer Region ziemlich oft einen Unfall verursachen, wird dieses Fahrzeug in eine höhere Klasse eingestuft. Sportwagen sind ebenfalls höher eingestuft als Kleinwagen, da hier das Risiko höher ist.
Der Schadenfreiheitsrabatt errechnet sich aus der unfallfreien Fahrzeit des Fahrzeughalters. Je höher der Schadenfreiheitsrabatt, umso geringer ist die Versicherungsprämie. Deshalb ist bei kleineren Schäden zu überlegen, ob diese überhaupt über die Versicherung abgewickelt werden. Wenn die Rückstufung gleich mehrere Stufen beträgt, könnte es günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen, als die erhöhte Versicherungsprämie in Kauf zu nehmen. Soll das Fahrzeug gegen Diebstahl, Brand, Wildschaden, Explosion, Glasbruch, Sturm oder Hagel abgesichert werden, muss eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
Diese haftet bei einem Unfallschaden jedoch ebenfalls nicht für den Schaden am eigenen Fahrzeug. Bei Neuwagen empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung Bei dieser sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung inbegriffen. Außerdem deckt diese auch bei einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug ab, haftet bei mutwilligen Beschädigungen oder wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist. Bei Leasing-Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung meist durch die Leasing-Gesellschaft vorgeschrieben, da das Fahrzeug Eigentum der Gesellschaft bleibt und diese selbstverständlich eine Absicherung für ihr Eigentum verlangt.
Wer einen EU Neuwagen zulassen möchte, der sollte sich im Vorwege bei mehreren Versicherungen informieren, denn für diese Fahrzeuge schwanken die Prämien teilweise erheblich.
Thomas Ewert ewd(ät)ewd-concept.de
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