Betriebshaftpflichtversicherung - Was ist das?

Redaktion
01.04.2011
Betriebshaftpflichtversicherung - Was ist das?

Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht für den Versicherungsnehmer (meist der Firmeninhaber) und seinen gesetzlichen Vertreter sowie für alle Betriebsangehörigen des versicherten Unternehmens. Produktionsunternehmen und auch weltweit tätige Handelsunternehmen können die Versicherung auf spezielle Produktvermögensschäden erweitern. Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht versichert, die sich aus den betrieblichen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes ergeben kann, vor allem auch dann, wenn die gesetzlich Haftpflicht aufgrund von Mängeln oder Falschlieferung von hergestellten oder gelieferten Produkte greifen muss.

Die Leistung der Betriebshaftpflicht Versicherung ist auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ausgerichtet. Dabei werden Personenschäden in der Regel mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1 Millionen EUR abgedeckt. Die Verträge werden oft für 5 Jahre abgeschlossen, können aber auch nur eine Dauer von 1 Jahr haben. Bei einem einjährigen Vertrag verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein Jahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages kündigt. Das Versicherungsunternehmen leistet Zahlungen aus Schadenersatzansprüchen in der Regel unbegrenzt, maximal jedoch bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. In den meisten Fällen richten sich diese nach speziellen Betriebsrisiken, die auf die jeweilige Branche abgesellt sind.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt vor allem Schäden im Inland ab. Sollten Schäden im Ausland entstehen, besteht oft auch Versicherungsschutz, der jedoch meist vertraglich vereinbart werden muss. Ebenfalls eingeschlossen werden können Schäden durch Abwässer und an gemieteten oder geliehenen Sachen. Einen prinzipiellen Ausschluss sieht die Betriebshaftpflicht Versicherung für Schäden vor, die aufgrund von Vorsatz entstehen. Da die Betriebshaftpflichtversicherung neben der Kostenübernahme berechtigter Schadenersatzansprüche auch prüft, ob Schadenersatzansprüche zu Recht bestehen und diese notfalls vor Gericht abwehrt, bietet sie gleichzeitig die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.

Wird das Unternehmen verkauft, so übernimmt der neue Inhaber in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung. Der neue Versicherungsnehmer, aber auch das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat ab Kenntnis ohne Angabe von besonderen Gründen zu kündigen.

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