Checkliste für Schiffsbeteiligungen

admin
31.07.2007

Wer mit dem Gedanken einer Schiffsbeteiligung spielt, sollte sich im Vorfeld über einige Fakten informieren. So muss jeder Schiffsfonds einen Prospekt haben, den sich der Anleger kritisch und gründlich durchlesen sollte, bevor er sich vom Verkäufer zu einer schnellen Unterschrift drängen lässt.

Hat der Verbraucher die Schiffsbeteiligung unterschrieben, ohne das der Beteiligungsprospekt vorlag, hat er nach dem Erhalt des Prospektes immer noch ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Stutzig sollte man bei Schiffsbeteiligungen bei einer Partnerreederei mit hohen steuerlichen Verlusten werden. Hier haftet, im Gegensatz zur KG, der Anleger über seine Einlage hinaus und das mit dem gesamten Vermögen. Des weiteren sollte der Anleger bedenken, dass alle Renditen und Ergebnisse von Schiffsbeteiligungen immer nur Prognosen sind. Keine Fondsgesellschaft kann garantieren, diese Werte auch einzuhalten. Zudem sollte der Anleger einen Ehrlichkeitstest machen und prüfen, ob die Fondsgesellschaft ungeschminkt auf die Probleme auf dem Chartermarkt aufmerksam macht. Hierzu sollte auch geprüft werden, ob der Prospekt die derzeitigen erzielbaren Charterraten nennt. So kann sich der Verbraucher ein Bild über den möglichen Verlust machen.

Des weiteren sollte es eine realistische worse-case-Berechnung, auf Basis der aktuellen Charterraten, geben. Der Verbraucher sollt grundsätzlich nur seine Unterschrift unter einen Beteiligungsvertrag setzten, wenn er genau weiß, was auf ihn zukommt, wenn sich der Markt nicht erholen sollte. Der Verbraucher kann auch selbst eine Crash-Rechnung aufstellen. Hierzu nimmt man an, dass es keine Ausschüttung gibt, was gar nicht so selten ist, und das es keine gesteigerten Erlöse gibt. Ist man dann immer noch interessiert und hat die nötige Risikobereitschaft?

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