Das Grundprinzip der Versicherung

Redaktion
01.04.2011
Das Grundprinzip der Versicherung

In der heutigen Zeit gibt es nicht nur eine wahre Flut an verschiedenen Versicherungstypen, sondern auch eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungsunternehmen. Beim Versicherungsvergleich finden sich vielfältige Versicherungsangebote von den verschiedenen Anbietern, die jeder ein anderes verlockendes Angebot für den Interessenten hat. So sind z.B. die Leistungen einer Unfallversicherung oder auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen geringfügig voneinander verschieden.

Doch alle Versicherungstypen verfolgen nach wie vor das Grundprinzip einer Versicherung. Die Versicherung wurde einmal als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“ definiert. Im Allgemeinen ist eine Versicherung aber dadurch gekennzeichnet, dass ihr der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv zu Grunde liegt. Dies hat den Vorteil, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang anpasst. Dies wird als das Gesetz der großen Zahlen bezeichnet.

Dieses Kollektiv bietet darüber hinaus auch den Vorteil, dass das Risiko des Versagens dieses Kollektivs mit zunehmender Anzahl an Beteiligten immer kleiner wird. Das Grundprinzip der Versicherung besteht also grundsätzlich darin, dass der Versicherer ein bestimmtes Risiko für den Versicherungsnehmer übernimmt. Doch da die versicherbaren Risiken sehr vielfältig sind, können diese Risiken nur in Risikogruppen unterteilt werden. Dazu gehören die biometrischen Risiken, wie etwa die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder auch der vorzeitige Tod. Diese Risiken können z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung versichert werden.

Auch die Kostenrisiken sind einen weitere Risikogruppe. Hierzu zählen etwa Gerichtskosten (die mit einer Rechtsschutzversicherung abgesichert wären) oder auch Krankheitskosten (die mit einer Krankenversicherung gedeckt wären). Eine weitere Risikogruppe sind die Schadensrisiken, wie etwa Feuer, Diebstahl oder Unfall, die aber durch zahlreiche Schadensversicherungsarten wie etwa einer Unfallversicherung oder auch einer Hausratversicherung gedeckt werden können. Auch die Haftungsrisiken, die durch diverse Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt werden können, sind eine weitere Risikogruppe.

Mehr zum Thema Versicherungen finden Sie in unserer weiteren Rubrik Versicherungen.

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