Die Gesundheitsreform 2007 und der neue Basistarif der PKV

admin
09.04.2007

Aufgrund der Gesundheitsreform im Jahre 2007 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2009 den so genanten Basistarif einzuführen. Der private Krankenversicherung Basistarif ist ein ganz besonders Versicherungstarif, den nur ganz bestimmte Personengruppen in Anspruch nehmen können. Im Folgenden wird erläutert, was unter dem Basistarif zu verstehen ist und an wen er sich richtet.

Grundlage für die Einführung des Basistarifs ist ein Gesetz der Gesundheitsreform welches vorschreibt, dass jeder Bundesbürger dazu verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen. Gegen Ende des Jahres 2006 waren es schätzungsweise 180.000 bis 400.000 Bürger, die keine Krankenversicherung abschlossen haben. Beim Großteil dieser Gruppe handelt es sich um Selbstständige und Freiberufler, die bis zum damaligen Zeitpunkt keiner Krankenversicherungspflicht unterlagen. Diese haben nun die Möglichkeit in die freiwillige Krankenversicherung bei den gesetzlichen Kassen einzutreten, oder sich alternativ für den private Krankenversicherung Basistarif zu entscheiden.

Der Basistarif wird ausschließlich von den privaten Krankenversicherungen angeboten. Im Gegensatz zu deren übrigen Versicherungstarifen, wird bei der Ermittlung der Beitragshöhe für den Basistarif keine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Ausschließlich Faktoren wie Alter und Geschlecht dürfen auf die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags Einfluss nehmen - allerdings nur in einem geringen Maße. Des Weiteren ist die Beitragshöhe auch nicht an das Einkommen beziehungsweise an die Einkommenshöhe gekoppelt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beitragshöhe für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung auf rund 500 Euro im Monat belaufen wird.

Das Gesetz sieht übrigens vor, dass nicht nur die bisher Nichtversicherten in den Basistarif wechseln können. Ebenso wird sämtlichen Privatversicherten die Möglichkeit eines Wechsels eingeräumt - allerdings nur während einer Karenzzeit von sechs Monaten. Allerdings ist es fraglich, ob solch ein Wechsel auch Sinn macht, denn im Bezug auf den Versicherungsschutz bleibt zu sagen, dass es zwischen einem normalen Versicherungstarif in der PKV und dem Basistarif gravierende Unterschiede gibt. Der Basistarif bietet nur einen Mindestschutz, wohingegen der Versicherungsumfang einer privaten Krankenversicherung deutlich größer ausfällt.

Mehr zum Thema PKV finden Sie in unserer weiteren Rubrik PKV.

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