Die richtige Wahl der Selbstbehalte bei der Rechtsschutzversicherung
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Redaktion 19.12.2007 |
Das Durchführen von einem Rechtsschutzversicherung Vergleich kann für einen Versicherungsnehmer positive Auswirkungen haben, und zwar dahin gehend, dass er eventuell eine Versicherung findet, bei der er zu den gleichen Konditionen - sprich gleich hohe Deckungssumme, gleiche Höhe des Selbstbehaltes und gleiche Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahmen von Anwalts-, Gerichts-, und Sachverständigenkosten in bestimmten Bereichen der Rechtsschutzversicherung, wie zum Beispiel Arbeitsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, sowie Privatrechtsschutz – beachtlich weniger zahlt.
Grund dafür, dass die Tarife eines anderen Versicherers niedriger liegen können, ist zum Beispiel die Tatsache, dass dieser Versicherer weniger Gelder in seinem Außendienst bindet, sprich lediglich über Telefonhotlines, oder aber nur einige Vertreter verfügt, während andere Gesellschaften ein großes flächendeckende Filialnetz betreiben, wobei hier die Verwaltungskosten, sprich Miete und Gehälter, wie auch die Auslagen auch für Werbung sehr hoch sind.
Zusätzliche Einsparpotenziale lassen sich in der Regel dann noch dadurch gewinnen, wenn man zum Bespiel im Punkto Selbstbehalte noch einmal seine Finanzen prüfen. Was man in diesem Punkt auf keinen Fall machen sollte ist den Betrag für den Selbstbehalt so hoch ansetzen, dass man diesen im Falle eines Rechtsstreits nur mit großer Mühe aufbringen kann. Im Bezug auf die Selbstbehalte sollte man auch bedenken, dass man diesen Selbstbehalt eventuell auch mehrfach im Jahr aufbringen muss, denn nicht selten kommt es vor, dass man in einem Versicherungsjahr gleich mit mehreren Versicherungsfällen konfrontiert wird.
Auch sollte man bedenken, dass man im Bezug auf die Selbstbehalte in einem Versicherungsfall ja doppelt zahlt – und zwar für den Selbstbehalt an sich, sowie auch den ganz normalen Versicherungsbeitrag, wobei die Versicherung bis zum Erreichen des vereinbarten Selbstbehaltes leistungsfrei bleibt.
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