Finanzielle Disziplin bei der Existenzgründung
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admin 20.08.2007 |
Durch den immer noch schleppend wachsenden Arbeitsmarkt, wagen viele Menschen den Sprung in die Selbstständigkeit. Doch der Weg sich eine stabile Existenz aufzubauen, ist oft schwerer als vorher angenommen.
Ist die Hürde der richtigen Geschäftsplanung erstmal genommen und das Unternehmen fängt an die ersten Früchte zu tragen, stehen die ersten steuerlichen Entscheidungen an.
Hier machen viele Existenzgründer entscheidende Fehler bzw. besitzen oft nicht den nötigen Weitblick ihre finanziellen Ressourcen richtig zu planen. Das Problem tritt oft in dem Jahr auf, nachdem das Unternehmen die ersten Vorsteuer-Gewinne gemacht hat. Viele Jungunternehmer übersehen hier oft (gerade wenn kein Steuerberater in Anspruch genommen wird), dass nicht nur die Steuer für das abgelaufene Geschäftsjahr sofort bezahlt werden muss, sondern auch eine Steuervorauszahlung in gleicher Höhe. Wurde ein Gewinn von 100 000,- erzielt, müssen darauf ca. 35 000,- Steuern für das vergangene Jahr bezahlt werden. Gleichzeitig erhebt das Finanzamt noch eine Steuervorauszahlung in Höhe von 35 000,- für das nächste Jahr. Es müssen also insgesamt ca. 70 000,- € bezahlt werden. Der Gewinn von 100 000,- ist also erstmal fast vollständig aufgebraucht. Viele Existenzgründer übersehen dies in Ihrer ersten Euphorie leider und haben dann einen unnötigen Liquiditätsengpass und müssen dann Ihre Vorsorge für die Rentenversicherung vernachlässigen.
Weiß man um die Problematik gibt es aber mehrere Lösungsansätze diese unangenehme Situation zu vermeiden. Einerseits kann sofort der benötigte Gesamtbetrag weggelegt bzw. gespart werden, um dann die Steuern sofort bezahlen zu können. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit einen Teil der zu zahlenden Steuern durch eine, von einem Steuerberater konzipierte, Ansparabschreibung in die Zukunft zu legen. Dadurch wird die vorhandene Liquidität erstmal im Unternehmen behalten. Dies kann z.B. Vorteile bei Verhandlungen mit seiner Bank haben. Bei eine Ansparabschreibung können Existenzgründer eine Rücklage für geplante Investitionen machen. Diese wirkt sofort steuermindern. (nähere Informationen zur Ansparabschreibung finden Sie unter www.steuerberater-empfehlung.de).
Weitere Informationen für Existenzgründer:
Rentenversicherung für Existenzgründer – www.wegweiser-rentenversicherung.info
DCÜ
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