Geldanlage und Kapitalanlage
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admin 09.06.2007 |
Vielen Sparern scheint die Welt der Banken und Finanzen kompliziert und undurchdringlich. Sie kennen sich nicht aus und scheuen daher größere Anlagegeschäfte, da sie ihnen zu riskant sind. Wenn sie ihr Geld trotzdem in größerem Rahmen gewinnbringend anlegen möchten, bietet sich in solchen Fällen die Möglichkeit, sich einem so genannten Investment- bzw. Aktienclub anzuschließen. Der Anleger kann auf diese Weise mit Gleichgesinnten einen gemeinsamen und damit höheren Betrag in einem eigens auf den Namen des Investmentclubs eröffneten Depot verwalten lassen. Alle Mitglieder sind mit gleich hohem Einsatz daran beteiligt.
Der Aktienclub ist also ein Zusammenschluss von privaten Anlegern, die sich zum Ziel gesetzt haben, ihr gemeinsames Kapital auch gemeinsam zu verwalten und anzulegen. Auf regelmäßigen Treffen werden die zu leistenden Beiträge festgelegt und dann von jedem auf das Konto des Investmentclubs eingezahlt. Als nächstes wird dann beschlossen, welche Wertpapiere, Aktien etc. von dem angesammelten Kapital gekauft und in das gemeinsame Depot eingebracht werden sollen.
Wenn mehr als 50 Gesellschafter dem Aktienclub angehören und/oder der anzulegende Betrag mehr als 500.000€ beträgt, so wird er unter einer besonderen Aufsicht gestellt. Das trifft auch zu, wenn an die Clubleitung ein Entgelt gezahlt wird oder der Investmentclub mit dem Geld gewerblich tätig wird. In solchen Fällen verlangt der Gesetzgeber zum Schutz der Anleger eine Zulassung als Finanzdienstleister durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Und da in solchen Fällen die Anteile öffentlich angeboten werden, muss zudem ein so genannter Verkaufsprospekt erstellt werden. Nach dem Verkaufsprospektgesetz soll der Investor eine schriftliche Unterlage ausgehändigt bekommen, damit er besser beurteilen und entscheiden kann, ob ein bestimmtes Investment für ihn lohnend ist oder nicht.
Der Verkaufsprospekt klärt den Anleger darüber auf, um welche Art es sich bei der geplanten Investition handelt, welche Risiken sie bergen und auf welche Höhe sich die anfallenden Gebühren belaufen werden.
Als rechtliche Grundlage dient ein Gesellschaftervertrag, der von allen Gesellschaftern, sprich den Mitgliedern, unterschrieben werden muss. Ihre Rechtsform ist meistens eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Der offensichtlichste Vorteil dieser Art des Investements ist das geringere finanzielle Risiko für den Einzelnen, da dieser nur mit einem kleineren Betrag an der Gesamtinvestition beteiligt ist.
Zum anderen kann er mit seinem geringen Einsatz am Kauf beispielsweise eines Fonds teilhaben, die eine Mindestanlagesumme benötigen, die der Anleger alleine nicht aufbringen kann oder will. Damit umgehen die Mitglieder des Aktienclubs gleichzeitig die Zahlung höherer Gebühren, denn diese sind in der Regel bei einem höherem Ordervolumen weitaus geringer. Außerdem bieten die regelmäßigen Treffen den Mitglieden die Möglichkeit, sich über ihr Wissen über die aktuellen Entwicklungen der Finanzmärkte auszutauschen. Oftmals laden sie sich auf ihren Treffen auch Fachleute ein, die ihnen beratend zur Seite stehen.
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