Krankenkassenvergleich gesetzlicher Anbieter

admin
26.08.2007

Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform muss sich jeder Bürger in Deutschland krankenversichern. Arbeitnehmer und Angestellte, die im Jahresdurchschnitt unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (2007 sind das brutto 47700 €) müssen sich in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern. In Deutschland gab es zu Beginn des Jahres 2007 noch 242 gesetzliche Krankenkassen, Tendenz sinkend. Hier sind etwa 85 % der Bevölkerung versichert. Der gesetzlich Krankenversicherte kann seine Krankenkasse frei wählen. Er muss allerdings mindestens 18 Monate in einer Kasse gewesen sein.

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog. Dadurch sind etwa 96 % aller Leistungen gleich. Unterschiede gibt es hauptsächlich bei Naturheilverfahren, genehmigten Modellverfahren und Service. Zu den Leistungen sind Eigenanteile und Zuzahlungen bis zu einer gewissen Belastungsgrenze zu zahlen. Was nicht im Leistungskatalog steht, ist nicht versichert und kann nur privat finanziert werden (Brille, teurer Zahnersatz). Bei vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um Basisleistungen und Grundversorgung. Wer mehr möchte muss das privat bezahlen oder zusätzlich eine private Zusatzversicherung abschließen, die die gewünschten Leistungen einschließt (Zahnersatz, Brille, Zuzahlung im Krankenhaus). Einige gesetzliche Krankenkassen haben Kooperationsverträge mit privaten Krankenkassen und können damit bei Zuzahlungen auch Sonderleistungen anbieten. Leistungen lassen sich im Internet kostenlos mit einem Krankenkassenvergleich überprüfen und ausrechnen.

Gering verdienende Familienangehörige und Kinder können in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden. Die Mitgliedsbeiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben.

Etwa die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Die Beiträge werden bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze erhoben (2007 sind das 42700 € brutto). Die Beitragshöhe kann sich zwischen den einzelnen Kassen unterscheiden. Zurzeit liegt sie etwa zwischen 12 und 16 %. Hier hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich eine gesetzliche Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen zu suchen. Bei Beitragserhöhung (hier gilt Sonderkündigungsrecht) bzw. Einhaltung der Kündigungsfristen ist ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Kassen in der Regel problemlos möglich.

Da nicht alle möglichen Gesetzlichen Krankenkassen in allen Bundesländern vertreten sind, sollte vor einem Wechsel geprüft werden, ob die entsprechende Kasse auch in der Region vertreten ist. Ein Krankenkassenvergleich, gerade für die private Krankenkasse, lohnt sich auf alle Fälle, er ist kostenlos und kann u.U. Geld sparen.

DCÜ

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