Nachteile bei Kündigung von Lebensversicherungen
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Redaktion 11.03.2011 |
Immer wieder stellen Versicherungsnehmer von kapitalbildenden Lebensversicherungen nach einiger Zeit fest, dass mit derselben Sparleistung andere Anlageformen finanziell lukrativer sind. Meist wurden sie vor Vertragsabschluss nicht richtig beraten bzw. haben sich nicht ausführlich informiert. Nur rund ein Fünftel aller kapitalbildenden Lebensversicherungen werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit eingezahlt, der überwiegende Teil wird vorab gekündigt.
Und das bedeutet meist erhebliche finanzielle Nachteile für den Versicherungsnehmer, denn kapitalbildende Lebensversicherungen erreichen erst nach etlichen Jahren einen Rückkaufswert, der bei Kündigung zumindest einen finanziellen Verlust der bisher eingezahlten Raten auffängt. Denn die Rechnung der Versicherungsgesellschaften ist einfach: von den ersten Raten werden die Provisionen, Bearbeitungsgebühren und sonstige Aufwendungen des Versicherers bezahlt, erst danach werden die monatlichen Sparraten wirklich zur Kapitalbildung verwendet.
Entsprechend sorgen die eingezahlten Raten oft erst nach Jahren für eine angemessene Verzinsung. Bei einer Kündigung werden darüber hinaus oft weitere Bearbeitungsgebühren fällig, die den Rückkaufswert weiter schmäler. Außerdem hält auch der Fiskus die Hand auf: falls überhaupt Gewinne entstanden sind, so müssen diese versteuert werden. Die Zinserträge müssen in der Steuererklärung ausgewiesen werden und es wird Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag fällig.
Die Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen bedeutet also meist finanziellen Verlust. Es gibt eine bessere Lösung: einfach die Lebensversicherungen verkaufen. Diese Praktik ist im europäischen Ausland schon seit vielen Jahren üblich, langsam entwickelt sich auch in Deutschland ein Markt von Aufkäufern. Die großen Vorteile für den Versicherungskunden beim Lebensversicherungen verkaufen: die Auszahlung des Aufkäufers ist wesentlich höher als der reine Rückkaufswert und sogar steuerfrei, außerdem bleibt die Todesfall-Absicherung weiterhin bis zum Vertragsende bestehen.
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