Rürup Rente
|
|
Redaktion 25.03.2011 |
Die gesetzliche Rentenversicherung hat schon lange große Probleme. Das Leistungsniveau stagniert und wird zukünftig weiter abgesenkt werden. Wer zukünftig 45 Jahre in die gesetzliche Rente einzahlt, wird etwa 67% des letzten Nettoeinkommens erhalten. Dieser drohenden Altersarmut kann nur mit privater Vorsorge entgegengewirkt werden.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten mit attraktiver staatlicher Förderung. Die Rürup Rente ist eine solche staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. In ihrem Leistungskriterium entspricht sie der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings ist sie kapitaldeckend und nicht umlagenfinanziert. Die Hauptzielgruppe für die Rürup Rente sind Selbständige. Sie haben damit die Möglichkeit, steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben.
Beiträge zu anderen Rentenversicherungen sind bei Verträgen ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch Angestellte und alle anderen Arbeitnehmer können diese geförderte Möglichkeit nutzen. Der Rürup Sparer kann seine Beiträge flexibel einzahlen, entweder in monatlichen Beiträgen oder als Einmalzahlung am Jahresende. Bei der Rürup Rente kann der Versicherungvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Auch Einmalzahlungen bei Rentenbeginn sind nicht möglich. Die lebenslange monatliche Rentenzahlung beginnt, wenn das 65.
Lebensjahr erreicht wurde. Sie kann allerdings auch schon mit 60 Jahren beantragt werden, wobei dann die monatliche Rente geringer ist. Da die Auszahlung vor Rentenbeginn nicht möglich ist, gilt das angesparte Geld in der Ansparphase nicht als verwertbares Vermögen. Es ist nicht pfändbar und sicher vor Harz 4. Auch beim Arbeitslosengeld 2 wird es nicht angerechnet. Die Rürup Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall verfällt das Vermögen zu Gunsten der Versicherunggemeinschaft. Bei Ehepaaren kann durch Zusatzvertrag eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Vertrag zur Beitragsrückerstattung im Todesfall, vor Rentenbeginn abzuschließen. Dieser wird steuerlich nicht gefördert. Die Rürup Rente ist für Selbständige, aber auch Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit die Versorgungslücke des Alters staatlich gefördert zu schließen.
Mehr zum Thema Versicherungen finden Sie in unserer weiteren Rubrik Versicherungen.
mehr vom Autor
lesen Sie weiter
-
Redaktion25.03.2011
-
Redaktion22.03.2011
-
Redaktion06.05.2011
-
Redaktion25.02.2011
-
admin03.08.2008
neue Beiträge
-
Tobias06.02.2012
-
Tobias18.01.2012
-
admin22.12.2011
-
admin20.12.2011
-
Sabine Meier08.11.2011
lesen Sie weiter
-
Cornelia Gschiel02.01.2011
-
Redaktion06.11.2007
-
Cornelia Gschiel29.12.2010
-
Cornelia Gschiel02.01.2011
-
Redaktion26.11.2010












