Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung
Der Selbstständige steht vor der Wahl ob er sich in der privaten Krankenversicherung versichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Entscheidet sich der Selbständige für die gesetzliche Krankenversicherung kann er unter Umständen, einen sehr viel günstigeren Beitrag bezahlen als in der privaten Krankenversicherung.
Dies ist der Fall, wenn der Selbstständige seine Ehefrau und/oder Kinder mitversichern muss, denn in der privaten Krankenversicherung muss er dann jede einzelne Person versichern.
Dies ist auch in dem Basistarif so, der mit der Gesundheitsreform eingeführt wird in der privaten Krankenversicherung.
Bedenken muss der Selbstständige auch, wenn er sich in der privaten Krankenversicherung versichern will, dass er oder seine Frau bzw. Kinder nicht angenommen werden, wenn die Überprüfung der Gesundheit negativ ausfällt.
Grundsätzlich muss der Selbstständige daran denken, dass sich seine persönliche Situation immer ändern kann und er beispielsweise heiratet und Kinder in die Welt setzen will.
Eine private Krankenversicherung , die ihn selbst, seine Ehefrau und Kinder versichert, kostet eine Menge Geld und der Selbstständige wäre dann in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben als in der privaten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sich als Selbständige oder Selbständiger zu versichern, kann aus verschiedenen Gründen, sehr viel günstiger sein als bei der privaten Krankenversicherung.
Selbstständige die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können zwischen dem ermäßigten und dem erhöhten Beitragssatz wählen.
Zu empfehlen ist der ermäßigte Beitragssatz nicht, da bei diesem Tarif es keinen Anspruch auf Krankengeld gibt.
Bei dem erhöhten Beitragssatz bieten die gesetzlichen oft ab dem 43. Tag die Zahlung von Krankengeld an.
Bei Krankheiten die länger dauern, ist ein Krankengeld sicher sinnvoll, aber das Krankengeld bezieht sich auf 90 % des im Durchschnitt erzielten monatlichen Einkommen.
Wird kaum oder kein Einkommen erzielt, kann man auf den erhöhten Beitragssatz verzichten, da dann von der Krankenkasse eh nichts bezahlt wird.
Es sollte aber jedenfalls dran gedacht werden, auf den erhöhten Beitragssatz umzustellen, wenn mehr Einkommen erzielt wird.
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