Silvester – Wer haftet bei Schäden?
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Redaktion 26.11.2010 |
Ein jedes Jahr, egal ob es erfolgreich oder weniger erfolgreich war, wird feierlich mit einer Silvesterparty verabschiedet, um das neue Jahr begrüßen zu können. Doch für viele beginnt das neue Jahr mit einer bösen Überraschung. Haus- und Wohnungsbrände die durch Raketen verursacht werden, beschädigte Autos und leichtsinnige Menschen, die durch Feuerwerkskörper Verletzungen davon tragen. Insgesamt passieren so jährlich in der Silvesternacht rund 20.000 Schäden allein in Deutschland.
Und wer selbst einen Schaden erlitten hat, sollte wissen, welche Versicherung im Schadensfall zuständig ist. Das selbe gilt für diejenigen, die bei der Knallerei einem anderen einen Schaden zugefügt haben. Um nicht mit einer finanziellen Katastrophe ins neue Jahr zu starten, muss unbedingt ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein.
Dazu gehört auf jeden Fall eine Unfallversicherung, die eintritt, wenn der Versicherte durch einen Feuerwerkskörper einen dauerhaften Schaden erleidet. Allerdings zahlt sie nicht, wenn der Schaden durch nicht erlaubte oder selbst gebastelte Sachen verursacht wurde. Darüber hinaus wird eine Wohngebäudeversicherung benötigt.
Sie übernimmt Schäden, die am eigenen Haus durch Feuerwerkskörper entstehen. Mitversichert sind darin auch Folgekosten, wie z.B. Löschwasser. Besonders wichtig ist auch eine private Haftpflichtversicherung, die für die Kosten von Feuerwerksschäden in fremden Wohnungen aufkommt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz zugefügt. Günstige Versicherungen für die private Haftpflicht können durch einen Versicherungsvergleich im Internet ausfindig gemacht werden.
Für einen vollständigen Versicherungsschutz bei Silvesterschäden ist als letztes noch die Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Sie übernimmt die Kosten, die am eigenen Auto durch Brand- oder Explosionsschäden, z.B. einer verirrten Silvesterrakete, entstanden sind. Ist allerdings der Täter bekannt, so muss seine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Das gleiche gilt auch bei mutwilliger Beschädigung am Wagen, nur wird dann, wenn Täter unbekannt, eine Vollkaskoversicherung benötigt.
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