Tierhaftpflichtversicherung

Redaktion
18.03.2011
Tierhaftpflichtversicherung

Schon zu Zeiten der alten Babylonier, im zweiten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung, schlossen findige Bauern Tierversicherungen ab. Damals taten sich Eseltreiber zusammen. Ihr Abkommen: Wird einem Treiber der Maulesel gestohlen oder von einem Raubtier gerissen, ersetzen alle Mitglieder der Versicherungsgruppe gemeinsam den Schaden. Die Versicherung von Nutztieren ist auch heute, etwa 200 Generationen später, ein lukratives Geschäft. So ist die Vereinigte Tierversicherung, eine Tochter der R+ V-Versicherung mit Sitz in Bielefeld, als Deutschlands größter Nutztierversicherer seit 125 Jahren im Geschäft.

Vierbeiner, die nicht zum Zwecke der Einkommenserzielung, sondern aus Spaß an der Freude gehalten werden, haben der Tierversicherungsbranche in den vergangenen Jahren allerdings ein zweites, nicht minder lukratives Standbein beschert. Solche "Luxustiere" stellen zwar meist keinen größeren materiellen Wert dar; dafür können sie — wenn der Hund den Pizzajungen beißt oder das Pferd lustig wiehernd auf die Autobahn galoppiert — großen finanziellen Schaden anrichten, für den der Halter haftet. Denn die Besitzer von Vierbeinern, die aus Liebhaberei gehalten werden, unterliegen in Deutschland anderen Auflagen als Nutztier-Halter. Während letztere nur für angerichtete Schäden haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (also zum Beispiel das Gatter der Kuhweide offen ließen), greift bei Haltern von Haustieren die so genannte Gefährdungshaftung. Die besagt: Der Besitzer haftet völlig unabhängig vom persönlichen Verschulden für Schäden, die einem Dritten durch das Haustier entstehen. Aus diesem Grund lohnt sich — jedenfalls bei Hund und Pferd — in der Mehrzahl der Fälle eine tierisch gute Haftpflicht-Police.

Die Schandtaten von Kleintieren wie Wellen¬, Sittichen und Meerschweinchen, Guppys oder auch Katzen sind dagegen automatisch mit einer Privathaftpflicht-Police abgedeckt. Die sollte ohnehin jeder haben. Beim sprichwörtlichen besten Freund des Menschen, dem Hund, sind allerdings mehrere wichtige Ausnahmen zu beachten. Dienst- und Blindenhunde gelten beispielsweise als Nutztiere — ihre Halter haften nur, wenn sie, siehe oben, eine aktive Schuld an den Schäden trifft. Hunde von Jägern sind über die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht der Waidmänner mitversichert —und das nicht nur auf der Pirsch. Pferdebesitzer, die Mit¬glied in einem Reitsportverein sind, sind in vielen Fällen dank einer Kollektivhaftpflicht des Clubs abgesichert. Die ist dann allerdings nur für Reitsportrisiken im Verein gut — aber zum Beispiel nicht im Urlaub. In allen anderen Fällen schlafen Hunde- und Pferdehalter mit einer Tierhaftpflichtversicherung deutlich ruhiger. Zwar sind Millionen Hundefreunde der festen Überzeugung, dass ihr Hund der Rasse Dertutnix an gehöre und — komme, wer wolle — an Gerichtsvollzieherwaden kein Interesse habe. Hassos gute Intentionen stoßen indes nicht allseits auf Verständnis. Nicht nur dass der freundschaftliche Gesichtsleck eines größeren Hundes einen Menschen zu Boden schicken kann oder dass selbst Hunde kleinerer Bauart mit einem klug gezielten Pfotendruck das Seidenkleid der Nachbarin besudeln können. Es reicht schon, wenn ein erschrockener Fußgänger dem Dertutnix ausweichen will und dabei strauchelt und stürzt. Da gilt dann für alle: Pech gehabt — und dem Hundehalter droht eine saftige Schmerzensgeldzahlung.

Die wird auch fällig, wenn ein Pferd beißt, tritt oder mit anderen Kapriolen Dritten Schaden zufügt. Und Hunde wie Pferde können natürlich auch jederzeit auf die Straße geraten und einen Unfall verursachen. Die Tierhaftpflichtversicherung regelt in solchen Fällen berechtigte Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und übernimmt Prozess- und Anwaltskosten. Wichtig bei einer Haftpflicht für Hunde: Alle Tiere eines Haushalts müssen versichert sein Aber Achtung: Tierhalter müssen sämtliche Hunde und Pferde in ihrem Haushalt versichern. Unwillig reagieren Versicherungen auf Ansprüche, wenn nur die bissige Stute, nicht aber der lendenlahme Wallach auf der Police erscheint. Für Hundehalter heißt das: Haben Sie eine Dogge und einen handtellergroßen Yorkshire Terrier, müssen Sie beide zugleich versichern. Bei der Auswahl einer Tierhaftpflicht lohnt sich zudem der Preisvergleich.

Mehr als 60 Versicherungen bieten in Deutschland Tierhalterhaftpflicht-Policen an. Hinzu kommen noch Anbieter, die sich auf einzelne Regionen oder Berufsgruppen spezialisiert haben. Die Unterschiede beim Jahresbeitrag für gleiche Leistungen sind erheblich: Wichtig: Versicherungen bieten bei Haustierpolicen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung – diverse Sondertarife an. So sind die Beiträge bei vielen Gesellschaften nach der Anzahl der versicherten Tiere gestaffelt. Wer mehrere Tiere versichert, erhält also eine Art "Mengenrabatt". Die Concordia-Versicherung in München setzt darüber hinaus auf die Weisheit des Alters –bei Frauchen und Herrchen. Hundehalter über fünfzig zahlen dort weniger als jüngere – vor allem, weil mit zu¬nehmendem Menschenalter die Neigung zum harmlosen, beißarmen Schoßhündchen zunimmt.

Auch ein möglicher Selbstbehalt kann für niedrigere Prämien sorgen. Und last but not least können Tierfreunde den Policenpreis senken, wenn sie bei derselben Gesellschaft Privat- und Tierhalterhaftpflicht abschließen. Um die Konditionen verschiedener Versicherungen vergleichbar zu machen, müssen Sie unbedingt auf die jeweils zu Grunde liegende Deckungssumme – üblich sind heute eine Millionen Euro oder mehr – achten. Wichtig ist auch, dass sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden berücksichtigt werden.

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