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Auslandskrankenversicherung |
Im Prinzip ist die
Auslandskrankenversicherung ein Teil der
normalen gesetzlichen und auch privaten
Krankenversicherung und gewährt kurzfristig,
meist für 6 Wochen,
Krankenversicherungsschutz im Ausland. Vor
Antritt der Reise ist ein entsprechender
Ausweis oder Krankenschein zu beantragen bei
der zuständigen Geschäftsstelle. Mit diesem
Versicherungsnachweis werden in Ländern, mit
denen ein bilaterales
Sozialversicherungsabkommen geschlossen
wurde, Kosten für plötzlich akut auftretende
Erkrankungen, notwendige Heil- und
Arzneimittel bis hin zur notwendigen
Operation übernommen.
Selbst
Zahnbehandlungen bei Schmerzen oder
medizinisch notwendige Rücktransporte aus
dem betreffenden Land werden von der Auslandskrankenversicherung aufgefangen.
Ohne eine entsprechende Absicherung sind die
anfallenden Kosten selbst zu tragen, was bei
Operationen oder längeren
Krankenhausaufenthalten ruinöse Auswirkungen
haben kann. Oft wird auch Vorkassa verlangt,
bevor eine Behandlung überhaupt in Angriff
genommen wird.
Manchmal reicht jedoch eine solche normale
Auslandskrankenversicherung nicht aus und es
werden noch zusätzliche Verträge über eine
Reisekrankenversicherung abgeschlossen.
Diese Auslandskrankenversicherung hat meist
eine Laufzeit von mehreren Wochen bis zu
einem Jahr, auch über ein Jahr hinaus und
wird teilweise sogar als eine Zusatzleistung
zur Mitgliedschaft im Automobilclub oder bei
Erwerb einer Kreditkarte angeboten.
Sinnvoll wird die extra abgeschlossene
Auslandskrankenversicherung, wenn die Reise
länger als 6 Wochen dauern soll oder
mehrfach ins Ausland führt. Auch für
Geschäftsreisen ist eine derartige
Versicherung angebracht. Handelt es sich um
Reiseziele in verschiedenen Ländern, müsste
bei der normalen Auslandskrankenversicherung
für jedes einzelne Land für einen bestimmten
Zeitraum ein Krankenschein ausgestellt
werden, kurzfristige Änderungen in der
Reiseroute würden unausweichlich zu
Schwierigkeiten führen. Es kann auch zu
Problemen kommen, weil der im Ausland
behandelnde Arzt den normalen Krankenschein
nicht akzeptiert und Barzahlung verlangt
oder den Patienten an irgendeine,
wohlmöglich noch weit entfernte Polyklinik
verweist.
Beim Abschluss einer privaten
Auslandskrankenversicherung stehen sehr
unterschiedliche Tarife zur Auswahl, die
jeweils an den entsprechenden
Leistungskatalog gebunden sind. Es wird
zwischen Männern und Frauen, der
Altersklasse und der Laufzeit unterschieden.
Der Einzelreisende kann für 6 Wochen den
Grundtarif wählen, eine Erweiterung auf die
ganze Familie ist auch möglich. Mittels
einer Ergänzungsversicherung können zudem
Brille und Zahnersatz mit einbezogen werden.
Nicht selten ist die Herstellung des
Zahnersatzes im Ausland wesentlich
preisgünstiger und wird daher gern in
Anspruch genommen.
Auch das Leistungsangebot zwischen normaler
und privater Auslandskrankenversicherung
fällt auseinander, mitunter muss im
vornhinein abgeklärt werden, welche
Leistungen enthalten sind und welche nicht.
Oft werden bei einer privat abgeschlossenen
Auslandskrankenversicherung die Maßstäbe für
die Notwendigkeit eines Rücktransportes aus
dem Ausland, gegebenenfalls sogar per
Flugzeug, nicht so hoch gelegt. Die Heilung
in der Heimat ist doch angenehmer. |
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