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Auslandskrankenversicherung

Im Prinzip ist die Auslandskrankenversicherung ein Teil der normalen gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherung und gewährt kurzfristig, meist für 6 Wochen, Krankenversicherungsschutz im Ausland. Vor Antritt der Reise ist ein entsprechender Ausweis oder Krankenschein zu beantragen bei der zuständigen Geschäftsstelle. Mit diesem Versicherungsnachweis werden in Ländern, mit denen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, Kosten für plötzlich akut auftretende Erkrankungen, notwendige Heil- und Arzneimittel bis hin zur notwendigen Operation übernommen.

Selbst Zahnbehandlungen bei Schmerzen oder medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem betreffenden Land werden von der Auslandskrankenversicherung aufgefangen. Ohne eine entsprechende Absicherung sind die anfallenden Kosten selbst zu tragen, was bei Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten ruinöse Auswirkungen haben kann. Oft wird auch Vorkassa verlangt, bevor eine Behandlung überhaupt in Angriff genommen wird.

Manchmal reicht jedoch eine solche normale Auslandskrankenversicherung nicht aus und es werden noch zusätzliche Verträge über eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Diese Auslandskrankenversicherung hat meist eine Laufzeit von mehreren Wochen bis zu einem Jahr, auch über ein Jahr hinaus und wird teilweise sogar als eine Zusatzleistung zur Mitgliedschaft im Automobilclub oder bei Erwerb einer Kreditkarte angeboten.

Sinnvoll wird die extra abgeschlossene Auslandskrankenversicherung, wenn die Reise länger als 6 Wochen dauern soll oder mehrfach ins Ausland führt. Auch für Geschäftsreisen ist eine derartige Versicherung angebracht. Handelt es sich um Reiseziele in verschiedenen Ländern, müsste bei der normalen Auslandskrankenversicherung für jedes einzelne Land für einen bestimmten Zeitraum ein Krankenschein ausgestellt werden, kurzfristige Änderungen in der Reiseroute würden unausweichlich zu Schwierigkeiten führen. Es kann auch zu Problemen kommen, weil der im Ausland behandelnde Arzt den normalen Krankenschein nicht akzeptiert und Barzahlung verlangt oder den Patienten an irgendeine, wohlmöglich noch weit entfernte Polyklinik verweist.

Beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung stehen sehr unterschiedliche Tarife zur Auswahl, die jeweils an den entsprechenden Leistungskatalog gebunden sind. Es wird zwischen Männern und Frauen, der Altersklasse und der Laufzeit unterschieden. Der Einzelreisende kann für 6 Wochen den Grundtarif wählen, eine Erweiterung auf die ganze Familie ist auch möglich. Mittels einer Ergänzungsversicherung können zudem Brille und Zahnersatz mit einbezogen werden. Nicht selten ist die Herstellung des Zahnersatzes im Ausland wesentlich preisgünstiger und wird daher gern in Anspruch genommen.

Auch das Leistungsangebot zwischen normaler und privater Auslandskrankenversicherung fällt auseinander, mitunter muss im vornhinein abgeklärt werden, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht. Oft werden bei einer privat abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung die Maßstäbe für die Notwendigkeit eines Rücktransportes aus dem Ausland, gegebenenfalls sogar per Flugzeug, nicht so hoch gelegt. Die Heilung in der Heimat ist doch angenehmer.