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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Engpässen im Fall der krankheitsbedingten bzw. unfallbedingten Aufgabe des Arbeitsplatzes. Dieses Risiko müssen Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, seit dem Jahr 2001 selbst privat absichern. Für alle vor diesem Stichtag geborenen Personen gilt weiterhin die alte Regelung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente.  

Privater Berufsunfähigkeitsschutz zahlt sich aus

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Verdienstausfall in Form einer Rentenzahlung ausgeglichen. Die Höhe der Rente kann bei Abschluss der Versicherung selbst gewählt werden. Sie sollte 60 bis 70 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens betragen. Jüngere Arbeitnehmer, die bereits fünf Jahre lang im Berufsleben stehen und mehr als 3 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten, je nach noch bestehender Arbeitsfähigkeit die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente. Konkret ist geregelt:

Volle Erwerbsminderungsrente - ca. 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens - bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden am Tag.

Halbe Erwerbsminderungsrente - ca. 25 Prozent des letzen Nettoeinkommens - bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden am Tag.

Die Differenz zum bisherigen Nettoverdienst kann durch eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden.

Völlig leer bei der neuen Erwerbsminderungsrente gehen Berufsanfänger aus, denn in den ersten fünf Jahren ihrer Arbeitstätigkeit besteht für sie kein Rentenanspruch. Für sie ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt empfehlenswert. Die Versicherung sollte nach einigen Jahren an die aktuelle Situation angepasst werden. Sobald der Anspruch auf die staatliche Unterstützung besteht, kann unter Umständen die Höhe der privaten Rente und somit die Beitragshöhe reduziert werden.
 

Finanzieller Schutz für wenig Geld

Der monatliche Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Rente und dem Eintrittsalter des Versicherten zum Beginn der Versicherung. Generell gilt hier die Regel: Je jünger der Versicherungsnehmer zu Vertragsbeginn, desto geringer die Prämie. Aufschläge zur Monatsprämie können Versicherungen erheben, wenn eine gefährliche oder körperlich anstrengende Tätigkeit ausgeübt wird. Viele Versicherungen verlangen in letzter Zeit auch bei Rauchern eine erhöhte Prämie. Die meisten Versicherungen bieten abgestufte Rentenhöhen an, zum Beispiel 750, 1.000 oder 1.250 Euro.

Für eine monatliche Rente von 1.000 Euro aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 60. Lebensjahr zahlt ein heute 30-jähriger kaufmännischer Angestellter zwischen 25 und 50 Euro im Monat. Für die gleiche Leistung und zu den gleichen Bedingungen müsste ein heute 40-jähriger Angestellter zwischen 35 und 60 Euro bezahlen.

Eine 30-jährige weibliche Angestellte zahlt für eine BU-Rente von 1.000 Euro zwischen 50 bis 80 Euro Monatsbeitrag. Ist die Angestellte zum Versicherungsbeginn 40 Jahre alt, kann sie eine BU-Versicherung mit einer Monatsrente von 1.000 Euro bis zum 60. Lebensjahr für eine Prämie zwischen 65 und 100 Euro vereinbaren.

Wichtig: Auf die Vertragsbedingungen achten

Ein abstrakter Verweis kann den Versicherten in einen anderen Beruf zwingen. Die Versicherung lehnt die Zahlung der Rente dann häufig ab. Außerdem sollte für die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente eine ärztlich prognostizierte Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten ausreichen.


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