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Immobilienfonds

Mit Immobilienfonds können die Anleger mit kleineren Geld-Summen ein Teilvermögen an Immobilien durch Anteile an den Fonds erwerben.

Es wird zwischen offenen Immobilienfonds und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

Geschlossene Immobilienfonds werben sehr oft mit steuerlichen Vorteilen, bergen jedoch einige Risiken wie den Verlust eben der steuerlichen Vergünstigungen, eine eventuelle Nachschusspflicht bei fehlendem Erfolg und das Risiko eines Verlustes bis hin zum Totalverlust.

Geschlossene Immobilienfonds werden zum Beispiel für die Finanzierung von Einkaufzentren aufgelegt. Angelegt werden kann in einem solchen Fonds nur so lange, bis die erstrebte Gesamtsumme erreicht ist. Dann ist keine Anlage mehr möglich. Für die Fondsanteile gibt es keinen geregelten Markt, es gibt keinen Anspruch auf einen Rückgabe der Anteile.

Offene Immobilienfonds unterliegen dem Investmentgesetz InvG. Der Anleger kann Anteile an diesem Grundstücksondervermögen erwerben. Ein offener Immobilienfonds muss mindestens 15 Grundstücke beinhalten. Die liquiden Mittel werden bei einer Depotbank verwahrt. Offene Immobilienfonds kaufen Gewerbe- oder Bürohäuser bzw. –Objekte. Da die Preise für solche Immobilien hoch sind, werden auch die gehaltenen liquiden Mittel immer einen größeren Prozentsatz beanspruchen. Gesetzlich darf dieser zwischen 5 und 49 Prozent liegen. Da diese liquiden Mittel durchaus auch kurzfristig verfügbar seien müssen, bringt dieser Teilbereich der Anlage natürlich nur Renditen ähnlich eines Tageskontos bzw. kurzlaufenden Rentenfonds. Der aus diesem Anlageteil resultierende Gewinn ist regelmäßig voll steuerpflichtig. Ziel der Immobilienanlage des Fonds ist es, Mieterträge und Wertsteigerungen zu erzielen. Das bedingt eine gekonnte Auswahl der Immobilie selbst und mindestens die Erreichung der geplanten Vermietungsquote, denn Lehrstände bringen keine Mieteinnahmen. Weiterhin ist eine reale Bewertung der einzelnen Objekte sehr wichtig, sonst kann es schnell zu einer Schieflage des Fonds kommen. Die großen Probleme um den Deka-Immobilienfonds und den Deutsche Bank Grundbesitz Invest sind sicher dem interessierten Leser noch gut in Erinnerung. Beim Grundbesitz Invest war zeitweise die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt worden.

Bei einem Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und teilweise auch geringfügig mehr, haben die deutschen offenen Immobilienfonds bisher in der Vergangenheit etwa 5 % in Jahr an Wertentwicklung erreicht. Obwohl die Fonds gerade immer mit der Werthaltigkeit geworben hatten, wurden im Jahre 2006 Verluste eingefahren. Experten stellen sich dazu die Frage, ob die Sachverständigengutachten für die einzelnen Immobilien stichhaltig sind.

Möglichkeiten, einen Immobilienfond ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben, gibt es bei Fondsvermittlung24.

 


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