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Die
Lebensversicherung dient in erster Linie
der Absicherung der Familien, aber auch dem
Aufbau von Vermögen für die Altersvorsorge.
Man unterscheidet prinzipiell zwei
verschiedene Arten der Lebensversicherung.
Dies ist zum einen die
Risiko-Lebensversicherung. Diese sichert
ausschließlich das Risiko des Todes der
versicherten Person ab und zahlt im
Versicherungsfall an den im Vertrag
genannten Hinterbliebenen die vereinbarte
Versicherungssumme. Die Risiko-Lebensversicherung dient neben
der Absicherung von Angehörigen oft auch der
Absicherung von Verbindlichkeiten. So wird
sie bei Kreditaufnahme von Privatdarlehen im
Rahmen der Kreditversicherung angeboten,
aber auch bei Baufinanzierungen wird unter
Umständen eine Risikolebensversicherung
gefordert. Für diesen speziellen Fall der
Absicherung gibt es die
Risikolebensversicherung auch mit fallender
Versicherungssumme. Sie passt regelmäßig der
Höhe der Verbindlichkeit an. Der Vorteil für
den Versicherungsnehmer ist hierbei, dass
der Beitrag mit zunehmender Tilgung sinkt.
Die
Risikolebensversicherung kann zudem auch
auf verbundene Leben abgeschlossen werden.
Hierbei werden mehrere Personen versichert
(Ehepartner, Geschäftspartner). Die Zahlung
der Versicherungssumme erfolgt bei Tod einer
der versicherten Personen.
Der Beitrag für die
Risikolebensversicherung
wird nach dem Alter, dem Geschlecht und
eventuellen Risikofaktoren wie Risikosport
(Tauchen, Bergsteigen) berechnet. Die
Versicherungsprämie kann sowohl monatlich
als auch vierteljährlich oder jährlich
bezahlt werden.
Kapitalbildende Lebensversicherung:
Die zweite Form der Lebensversicherung ist
die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie
kombiniert den Todesfallschutz mit einem
Erlebensfallschutz. Hier wird die
Versicherungsleistung nicht nur im Todesfall
gezahlt, sondern auch bei Ablauf der
Versicherung direkt an den
Versicherungsnehmer, sofern dieser noch
lebt. Die Versicherungssumme kann dann
wahlweise in einer Summe oder als
lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Bei der
kapitalbildenden Lebensversicherung
unterscheidet man die verzinsliche
Ansammlung und die fondsgebundene
Versicherung. Die verzinsliche Versicherung
ist hierbei die klassische Variante. Die
Gelder der Versicherten werden hierbei zu
einem garantierten Zins von derzeit 2,25%
p.a. angelegt. Weiterhin wird der
Versicherte an den Überschüssen der
Versicherung beteiligt. Diese werden jedoch
nicht garantiert.
Um die oft magere Rendite der
Lebensversicherung zu steigern, gibt es
mittlerweile auch Angebote, bei denen die
Versicherung die Gelder der Kunden in
Aktienfonds anlegt. Diese Art der Anlage ist
zwar spekulativ, über einen langfristigen
Zeitraum von über 10 Jahren kann diese
Anlageform aber höhere Erträge von
durchschnittlich 6%-9% p.a. erwirtschaften.
Lebensversicherungen werden immer über einen
sehr langen Zeitraum abgeschlossen. Meist
erfolgt der Abschluss mit 25-30 Jahren, das
Ende der Versicherung wird in der Regel mit
60 oder 65 Jahren vereinbart. Während dieser
Zeit kann es geschehen, dass verschiedene
Situationen eintreten, die ein Bezahlen der
Beiträge unmöglich machen. Auch
kurzfristiger Geldbedarf kann eintreten.
Nun kann jede Lebensversicherung in der
Regel gekündigt werden. Dies sollte jeder
Versicherte vorher jedoch genau bedenken.
Bei der Kündigung einer
Kapitallebensversicherung zahlt die
Versicherung an ihren Kunden den so
genannten Rückkaufswert. Dieser ergibt sich
aus den gezahlten Beiträgen und den
erwirtschafteten Zinsen abzüglich den von
der Versicherung berechneten Gebühren. Da
die Gebühren jedoch vornehmlich zu Beginn
der Versicherung (meist in den ersten 5
Jahren) berechnet werden, ist der
Rückkaufswert gering. Auch geht bei einer
Kündigung der Todesfallschutz und somit die
Familienabsicherung verloren.
Es gibt daher auch Alternativen zur
Kündigung einer Versicherung. Menschen mit
kurzfristigem Geldbedarf können
Lebensversicherungen auch beleihen. Solche
Kredite werden von fast allen Banken
angeboten, als Sicherheit wird die
Lebensversicherung abgetreten.
Eine weitere Alternative ist der Verkauf der
Versicherung. Hierbei kauft eine
Gesellschaft die Lebensversicherung auf,
zahlt weiterhin die Beiträge und erhält am
Ende der Versicherungsdauer die
Versicherungssumme. Dies ist jedoch nur bei
konservativen Lebensversicherungen möglich,
die nicht in Fonds investieren. Der Vorteil
für den Kunden liegt in einem weiteren
Bestand des Todesfallschutzes, weiterhin
zahlen diese Gesellschaften oft einen
höheren Preis als den Rückkaufswert der
Versicherung.
Wird eine Risiko-Lebensversicherung
gekündigt, entstehen zwar keine Nachteile,
da kein Rückkaufswert erzielt wurde. Wer
sich aber nach einiger Zeit neu versichern
will, muss mit höheren Beiträgen aufgrund
des gestiegenen Lebensalters rechnen.
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