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Lebensversicherung


Die Lebensversicherung dient in erster Linie der Absicherung der Familien, aber auch dem Aufbau von Vermögen für die Altersvorsorge. Man unterscheidet prinzipiell zwei verschiedene Arten der Lebensversicherung. Dies ist zum einen die Risiko-Lebensversicherung. Diese sichert ausschließlich das Risiko des Todes der versicherten Person ab und zahlt im Versicherungsfall an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Die Risiko-Lebensversicherung dient neben der Absicherung von Angehörigen oft auch der Absicherung von Verbindlichkeiten. So wird sie bei Kreditaufnahme von Privatdarlehen im Rahmen der Kreditversicherung angeboten, aber auch bei Baufinanzierungen wird unter Umständen eine Risikolebensversicherung gefordert. Für diesen speziellen Fall der Absicherung gibt es die Risikolebensversicherung auch mit fallender Versicherungssumme. Sie passt regelmäßig der Höhe der Verbindlichkeit an. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist hierbei, dass der Beitrag mit zunehmender Tilgung sinkt. Die Risikolebensversicherung kann zudem auch auf verbundene Leben abgeschlossen werden. Hierbei werden mehrere Personen versichert (Ehepartner, Geschäftspartner). Die Zahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Tod einer der versicherten Personen. Der Beitrag für die Risikolebensversicherung wird nach dem Alter, dem Geschlecht und eventuellen Risikofaktoren wie Risikosport (Tauchen, Bergsteigen) berechnet. Die Versicherungsprämie kann sowohl monatlich als auch vierteljährlich oder jährlich bezahlt werden.

Kapitalbildende Lebensversicherung:

Die zweite Form der Lebensversicherung ist die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie kombiniert den Todesfallschutz mit einem Erlebensfallschutz. Hier wird die Versicherungsleistung nicht nur im Todesfall gezahlt, sondern auch bei Ablauf der Versicherung direkt an den Versicherungsnehmer, sofern dieser noch lebt. Die Versicherungssumme kann dann wahlweise in einer Summe oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung unterscheidet man die verzinsliche Ansammlung und die fondsgebundene Versicherung. Die verzinsliche Versicherung ist hierbei die klassische Variante. Die Gelder der Versicherten werden hierbei zu einem garantierten Zins von derzeit 2,25% p.a. angelegt. Weiterhin wird der Versicherte an den Überschüssen der Versicherung beteiligt. Diese werden jedoch nicht garantiert.
Um die oft magere Rendite der Lebensversicherung zu steigern, gibt es mittlerweile auch Angebote, bei denen die Versicherung die Gelder der Kunden in Aktienfonds anlegt. Diese Art der Anlage ist zwar spekulativ, über einen langfristigen Zeitraum von über 10 Jahren kann diese Anlageform aber höhere Erträge von durchschnittlich 6%-9% p.a. erwirtschaften.

Lebensversicherungen werden immer über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen. Meist erfolgt der Abschluss mit 25-30 Jahren, das Ende der Versicherung wird in der Regel mit 60 oder 65 Jahren vereinbart. Während dieser Zeit kann es geschehen, dass verschiedene Situationen eintreten, die ein Bezahlen der Beiträge unmöglich machen. Auch kurzfristiger Geldbedarf kann eintreten.


Nun kann jede Lebensversicherung in der Regel gekündigt werden. Dies sollte jeder Versicherte vorher jedoch genau bedenken. Bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung zahlt die Versicherung an ihren Kunden den so genannten Rückkaufswert. Dieser ergibt sich aus den gezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Zinsen abzüglich den von der Versicherung berechneten Gebühren. Da die Gebühren jedoch vornehmlich zu Beginn der Versicherung (meist in den ersten 5 Jahren) berechnet werden, ist der Rückkaufswert gering. Auch geht bei einer Kündigung der Todesfallschutz und somit die Familienabsicherung verloren.
Es gibt daher auch Alternativen zur Kündigung einer Versicherung. Menschen mit kurzfristigem Geldbedarf können Lebensversicherungen auch beleihen. Solche Kredite werden von fast allen Banken angeboten, als Sicherheit wird die Lebensversicherung abgetreten.


Eine weitere Alternative ist der Verkauf der Versicherung. Hierbei kauft eine Gesellschaft die Lebensversicherung auf, zahlt weiterhin die Beiträge und erhält am Ende der Versicherungsdauer die Versicherungssumme. Dies ist jedoch nur bei konservativen Lebensversicherungen möglich, die nicht in Fonds investieren. Der Vorteil für den Kunden liegt in einem weiteren Bestand des Todesfallschutzes, weiterhin zahlen diese Gesellschaften oft einen höheren Preis als den Rückkaufswert der Versicherung.
Wird eine Risiko-Lebensversicherung gekündigt, entstehen zwar keine Nachteile, da kein Rückkaufswert erzielt wurde. Wer sich aber nach einiger Zeit neu versichern will, muss mit höheren Beiträgen aufgrund des gestiegenen Lebensalters rechnen.


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