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| GELDANLAGE VERSICHERUNGEN KREDITE | ||||||||||
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Alle anderen Arbeitnehmer oder Angestellten, die mehr verdienen, oder anderen Berufsgruppen angehören, dürfen sich eine private Krankenversicherung auswählen. Gesetzlich krankenversicherte Bürger zahlen vom Arbeitseinkommen einen bestimmten prozentualen Betrag als Krankenversicherungsbeitrag. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen richten sich nach einem Leistungskatalog, wo oft nur Standardversorgung mit Zuzahlungen möglich sind. Viele Behandlungen, besonders bei Fachärzten sind nur nach langen Wartezeiten möglich. Für Behandlungen wie Zahnersatz oder Brille müssen hohe Zuzahlungen bei guter Versorgung geleistet werden.
Der privat Krankenversicherte kann sein Leistungspaket individuell nach seinen Bedürfnissen selbst zusammenstellen. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, ev. gesundheitlichen Risiken und den speziellen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Mit Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Für gesundheitliche Risiken kann es Zuschläge geben. Gerade für junge Leute, die sich privat krankenversichern können, ist der Beitrag oft durch das Alter und den Gesundheitszustand niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn es möglich ist sollte der Wechsel bis zum 40. Lebensjahr erfolgen. Dazu kommt, dass für die Behandlungen ein wesentlich höherer Standart, mit geringen, oder keinen Zuzahlungen, vereinbart werden kann. Auch alternative Behandlungsmethoden (Heilpraktiker) sind in den Versicherungsbedingungen oft enthalten. Ärzte und Krankenhäuser können in Deutschland frei gewählt werden. Einzelzimmer und Chefarztbehandlung kann der Privatpatient vereinbaren.
Im Unterschied zu den
gesetzlichen
Versicherungen können die Leistungen bei den
einzelnen Versicherern unterschiedlich sein.
Beim Versicherungsvergleich sollten neben
dem Beitrag und den Leistungen auch die
Altersrückstellungen beachtet werden. Hier
werden Rückstellungen für das Alter
gebildet, damit der Beitrag älterer
Versicherer noch bezahlbar bleibt.
Ein Wechsel von der privaten in die
gesetzliche Krankenversicherung ist seit
2007 nur sehr schwer möglich. Dafür wurden
die privaten Versicherer verpflichtet, so
genannte Basistarife mit ähnlichen
Leistungen wie in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit Beiträgen ohne
Gesundheitsprüfung anzubieten. In diesen
Tarif kann der Privatpatient jederzeit
wechseln.
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