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Private Krankenversicherung

 
Seit 01.07.2007 ist jeder Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter im Jahr weniger als 47700 € brutto verdient muss sich gesetzlich krankenversichern und eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Alle anderen Arbeitnehmer oder Angestellten, die mehr verdienen, oder anderen Berufsgruppen angehören, dürfen sich eine private Krankenversicherung auswählen. Gesetzlich krankenversicherte Bürger zahlen vom Arbeitseinkommen einen bestimmten prozentualen Betrag als Krankenversicherungsbeitrag. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen richten sich nach einem Leistungskatalog, wo oft nur Standardversorgung mit Zuzahlungen möglich sind. Viele Behandlungen, besonders bei Fachärzten sind nur nach langen Wartezeiten möglich. Für Behandlungen wie Zahnersatz oder Brille müssen hohe Zuzahlungen bei guter Versorgung geleistet werden.

 

Der privat Krankenversicherte kann sein Leistungspaket individuell nach seinen Bedürfnissen selbst zusammenstellen. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, ev. gesundheitlichen Risiken und den speziellen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Mit Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Für gesundheitliche Risiken kann es Zuschläge geben. Gerade für junge Leute, die sich privat krankenversichern können, ist der Beitrag oft durch das Alter und den Gesundheitszustand niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn es möglich ist sollte der Wechsel bis zum 40. Lebensjahr erfolgen. Dazu kommt, dass für die Behandlungen ein wesentlich höherer Standart, mit geringen, oder keinen Zuzahlungen, vereinbart werden kann. Auch alternative Behandlungsmethoden (Heilpraktiker) sind in den Versicherungsbedingungen oft enthalten. Ärzte und Krankenhäuser können in Deutschland frei gewählt werden. Einzelzimmer und Chefarztbehandlung kann der Privatpatient vereinbaren.

FinanceScout24: Personenversicherung

Im Unterschied zu den gesetzlichen Versicherungen können die Leistungen bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich sein. Beim Versicherungsvergleich sollten neben dem Beitrag und den Leistungen auch die Altersrückstellungen beachtet werden. Hier werden Rückstellungen für das Alter gebildet, damit der Beitrag älterer Versicherer noch bezahlbar bleibt.
Ein Versicherungsvergleich kann sehr einfach und schnell im Internet durchgeführt werden. In einer entsprechenden Maske (Private Krankenversicherungen) werden die vom Versicherungsnehmer gewünschten Daten eingegeben und die besten günstigsten Anbieter werden angezeigt. Sehr oft wird beim Vergleich festgestellt, dass die Online Direktversicherer sehr günstig sind. Sie haben keinen Außendienst und können damit sehr viel Kosten sparen, die sie an ihre Versicherungsnehmer durch günstige Beiträge weitergeben können.
Ein Versicherungswechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist, wenn die Bedingungen erfüllt sind, problemlos möglich, sollte aber immer gründlich überlegt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Geringverdienende Familienangehörige und Kinder beitragsfrei über die Familienversicherung mit versichert werden. Jeder privat Krankenversicherte muss einen eigenen Vertrag mit eigenen Beiträgen abschließen.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 2007 nur sehr schwer möglich. Dafür wurden die privaten Versicherer verpflichtet, so genannte Basistarife mit ähnlichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Beiträgen ohne Gesundheitsprüfung anzubieten. In diesen Tarif kann der Privatpatient jederzeit wechseln.
Krankenversicherte der gesetzlichen Kassen, die in keine private Krankenversicherung Wechsel dürfen, können sich auch besser absichern. Dazu gibt es private Zusatzversicherungen. Der Versicherte kann sich damit ähnlich absichern wie ein Privatpatient.


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