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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung: Nicht jede Streitigkeit lässt sich vermeiden und nicht immer ist klüger, wer nachgibt. Finden die Kontrahenten keinen Konsens, wird aus dem Streit in der Regel ein Rechtsstreit. Der kann, je nach Höhe des Streitwertes, für den Prozessverlierer schnell in der privaten Insolvenz enden. Klüger ist daher, wer mit einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat. Die garantiert zwar nicht, dass man automatisch Recht bekommt, aber sie sorgt dafür, dass der Versicherte seine Rechte in vollem Umfang wahrnehmen kann, ohne von der Sorge um die Bezahlbarkeit entmutigt zu werden, da mit einer Rechtschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls erforderliche Gutachten abgedeckt sind. Geht nämlich der Rechtsstreit, was nicht selten vorkommt, über zwei Instanzen, werden bereits etwa 5000,-Euro fällig, auch wenn der Streitwert nur bei der Hälfte dieser Summe lag. Weitaus dramatischer stellt sich das Szenario dar, wenn es bei etwaigen Personenschäden um den geforderten Schadenersatz geht. Hier liegt die Marke aufgrund der häufig lebenslangen Auswirkungen für den Geschädigten schnell im 6-stelligen Bereich, was mit Prozesskosten von mehreren zehntausend Euro zu Buche schlagen kann.

 

Dies macht deutlich, dass die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung immer gut angelegt sind, ganz gleich ob man eines Tages die Rolle eines Klägers oder die eines Beklagten meistern muss. Zu beachten ist, dass verschiedene Versicherungsarten wie etwa Privatrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht als Versicherungspaket beantragt werden können, also miteinander kombinierbar sind, was meist einen Preisvorteil gegenüber den Einzelbausteinen darstellt. Im Schnitt fallen für Basis-Rechtsschutzpakete (Privat, Beruf, Verkehr) zwischen 9,-Euro mtl. bis ca. 14,-Euro mtl. an. Doch sollte man sich bei den Anbietern auch über Ausnahmeregelungen erkundigen, wonach beispielsweise Selbständige eine Rechtsschutzversicherung nur in Einzelbausteinen beantragen können. Ansonsten besteht für den Antragsteller natürlich auch die Möglichkeit, aus dem vielfältigen Angebot an Leistungsbausteinen nur diejenigen herauszufiltern, die seinem individuellen Risikoprofil am ehesten entsprechen. Dabei sind die Ehepartner und Kinder des Versicherungsnehmers grundsätzlich mitversichert, was auch für gleichgeschlechtliche Partner gilt, sofern diese ihre Zusammengehörigkeit amtlich besiegelt haben. Auch nichteheliche Lebenspartner können vom Schutz eines Versicherungsnehmers profitieren, sofern sie mit diesem einen gemeinsamen Haushalt bilden und darüber hinaus im Versicherungsschein namentlich aufgeführt sind.

So zahlreich die Rechtsstreitigkeiten sind, so unterschiedlich sind deren Anlässe. Von der Uneinigkeit über Rauch- und Lärmbelästigung bei einer zünftigen Grillparty über Mietstreitigkeiten bis hin zum Ärger am Arbeitsplatz. Die Anbieter von Rechtsschutzpolicen offerieren daher eine breit gefächerte Palette an Versicherungsarten, um möglichst allen Eventualitäten gerecht werden zu können. Neben der bereits erwähnten Basisabdeckung (Anwalts- und Gerichtskosten) gewährt die Rechtsschutzversicherung seinem Inhaber beispielsweise auch die Erstattung von Reisekosten bei einer gerichtlichen Vorladung im Ausland, oder, wenn auch auf Darlehensbasis, die Entrichtung einer Strafkaution.
Eine genaue Bedarfs- und Leistungsermittlung sollte daher bei mindestens zwei Anbietern eingeholt werden. Notorische Kläger haben allerdings auf Dauer bei keinem Anbieter eine Chance.


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