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| GELDANLAGE VERSICHERUNGEN KREDITE | |||||||||
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Dies macht deutlich, dass die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung immer gut angelegt sind, ganz gleich ob man eines Tages die Rolle eines Klägers oder die eines Beklagten meistern muss. Zu beachten ist, dass verschiedene Versicherungsarten wie etwa Privatrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht als Versicherungspaket beantragt werden können, also miteinander kombinierbar sind, was meist einen Preisvorteil gegenüber den Einzelbausteinen darstellt. Im Schnitt fallen für Basis-Rechtsschutzpakete (Privat, Beruf, Verkehr) zwischen 9,-Euro mtl. bis ca. 14,-Euro mtl. an. Doch sollte man sich bei den Anbietern auch über Ausnahmeregelungen erkundigen, wonach beispielsweise Selbständige eine Rechtsschutzversicherung nur in Einzelbausteinen beantragen können. Ansonsten besteht für den Antragsteller natürlich auch die Möglichkeit, aus dem vielfältigen Angebot an Leistungsbausteinen nur diejenigen herauszufiltern, die seinem individuellen Risikoprofil am ehesten entsprechen. Dabei sind die Ehepartner und Kinder des Versicherungsnehmers grundsätzlich mitversichert, was auch für gleichgeschlechtliche Partner gilt, sofern diese ihre Zusammengehörigkeit amtlich besiegelt haben. Auch nichteheliche Lebenspartner können vom Schutz eines Versicherungsnehmers profitieren, sofern sie mit diesem einen gemeinsamen Haushalt bilden und darüber hinaus im Versicherungsschein namentlich aufgeführt sind.
So zahlreich die
Rechtsstreitigkeiten sind, so
unterschiedlich sind deren Anlässe. Von der
Uneinigkeit über Rauch- und Lärmbelästigung
bei einer zünftigen Grillparty über
Mietstreitigkeiten bis hin zum Ärger am
Arbeitsplatz. Die Anbieter von
Rechtsschutzpolicen offerieren daher eine
breit gefächerte Palette an
Versicherungsarten, um möglichst allen
Eventualitäten gerecht werden zu können.
Neben der bereits erwähnten Basisabdeckung
(Anwalts- und Gerichtskosten) gewährt die
Rechtsschutzversicherung seinem Inhaber
beispielsweise auch die Erstattung von
Reisekosten bei einer gerichtlichen
Vorladung im Ausland, oder, wenn auch auf
Darlehensbasis, die Entrichtung einer
Strafkaution.
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