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Riester Rente

Um die gesetzliche Rente aufzubessern, gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen. Die erste private Altersvorsorge, die staatlich bezuschusst wurde, war die Rister Rente. Der Name Riester Rente der sich im Volksmund, für die vom Staat geförderte Zusatzrente, durchgesetzt hat, geht auf Walter Riester, den ehemaligen Arbeitsminister zurück, der die staatliche Co-Finanzierung einer Zusatzrente vorschlug, und damit diese Vorsorgeart ins Leben rief. Inzwischen gibt es noch weitere staatlich unterstützte Vorsorgeformen, wie zum Beispiel die Rürup Rente. Mit der Einführung der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge wollte man die aus der Rentenreform des Jahres 2001 resultierende Absenkung der Renten, von 70 Prozent des Arbeitseinkommens auf 65 Prozent, etwas abfedern. Die Riester Rente wurde zum 1. Januar 2002 eingeführt.

Der Abschluss einer vom Staat geförderten Zusatzrente ist freiwillig. Das für die Riester Rente angesparte Vermögen ist auch bei längerer Arbeitslosigkeit sicher und darf weder auf das Arbeitslosengeld I, noch auf das ALG II angerechnet werden. Spielt man mit dem Gedanken, seinen Alterswohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist der Abschluss eines Riester-Renten-Vertrags nicht zu empfehlen. In diesem Fall wird die Rente nur bei vollständiger Rückzahlung der Zuschüsse gewährt. Ab Beginn des Jahres 2006 hat der Gesetzgeber für die Riester Rente Uni-Sex-Tarife festgelegt. Das bedeutet, dass Männer und Frauen für ihre Beiträge die gleiche Rente erhalten und die höhere Lebenserwartung der Frauen nicht mehr berücksichtigt wird.

Die, ursprünglich für Arbeitnehmer vorgesehene, Riesterrente ist für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten geeignet. Dazu gehören Beamte, Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte sowie KSK-Versicherte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, Empfänger von ALG I und II, selbst wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens ruht, Pflegepersonen sowie geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch Ehepartner von Pflichtversicherten und Vorruheständler sind Zulagenberechtigt. Die meisten Anbieter von Riester Renten schließen nur für Interessenten, die das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenverträge ab. Außerdem haben freiwillig Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, Bergbauversicherte, Sozialhilfeempfänger, und unversicherte geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf eine Riester Rente.
 

Die Auszahlung der Riesterrente ist ab dem 60. Lebensjahr, beziehungsweise ab Erreichen des Rentenalters, möglich. Die Rente wird auf Lebenszeit gewährt. Ein Vorteil der Riester Rente ist, dass auf Wunsch maximal 30 Prozent des vorhandenen Vorsorgevermögens sofort bei Rentenantritt ausgezahlt werden. Auf der Grundlage des Restkapitals wird dann die lebenslange Rente berechnet. Wenn, entsprechend der eingezahlten Beiträge, nur eine Kleinstrente zu erwarten ist, besteht die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Damit verzichtet man auf die Rente auf Lebenszeit. Die Rentenempfänger können zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Auszahlung der Rente wählen.

 

Für 2007 war geplant, dem Wegfall der Eigenheimzulage durch eine zusätzliche Förderung im Rahmen der Riester Rentenverträge entgegenzutreten. Falls man sich über die Höhe der Förderung nicht einigen kann, wird diese Änderung nicht in Kraft treten. Ab 2008 ist vorgesehen, an junge Berufsstarter, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Abschluss eines Riester-Renten-Vertrags 100 Euro zu zahlen. Damit will man für junge Leute einen Anreiz schaffen, rechtzeitig in Eigeninitiative für das Alter vorzusorgen. Eine weitere für das Jahr 2008 vorgesehene Änderung ist das Anheben des einzuzahlenden Mindesteigenbetrags. Ab 2008 müssen mindestens 4 Prozent des Einkommens für die Riester Rente zurückgelegt werden. Das bedeutet aber auch, das 4 Prozent des Einkommens voll gefördert werden. Wer will kann auch höhere Beiträge einzahlen. Außerdem ist geplant, ab 2008 die Kinderzulage von bisher 138 Euro auf 300 Euro zu erhöhen. Das gilt aber nur für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden. Für alle anderen erhöht sich die Kinderzulage auf 185 Euro.

Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist, dass die Beiträge flexibel, entsprechend der momentanen finanziellen Verhältnisse eingezahlt werden dürfen. Ruht die Beitragszahlung ein ganzes Jahr lang, so verfällt für dieses Jahr auch die Förderung.

Diese staatliche Förderung, also die Altersvorsorgezulage, setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro pro Person und Jahr.

Riesterrenten-Verträge können von Versicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten werden. Förderfähige Sparformen sind die Rentenversicherung, die Direktversicherung, der Banksparplan, die Fondsgebundene Rentenversicherung, der Fondsparplan, der Pensionsfonds sowie die Pensionskasse.