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| GELDANLAGE VERSICHERUNGEN KREDITE | |||||||||
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Der Abschluss einer vom Staat geförderten Zusatzrente ist freiwillig. Das für die Riester Rente angesparte Vermögen ist auch bei längerer Arbeitslosigkeit sicher und darf weder auf das Arbeitslosengeld I, noch auf das ALG II angerechnet werden. Spielt man mit dem Gedanken, seinen Alterswohnsitz ins Ausland zu verlegen, ist der Abschluss eines Riester-Renten-Vertrags nicht zu empfehlen. In diesem Fall wird die Rente nur bei vollständiger Rückzahlung der Zuschüsse gewährt. Ab Beginn des Jahres 2006 hat der Gesetzgeber für die Riester Rente Uni-Sex-Tarife festgelegt. Das bedeutet, dass Männer und Frauen für ihre Beiträge die gleiche Rente erhalten und die höhere Lebenserwartung der Frauen nicht mehr berücksichtigt wird.
Die, ursprünglich für Arbeitnehmer
vorgesehene, Riesterrente ist für alle in
der gesetzlichen Rentenversicherung
Pflichtversicherten geeignet. Dazu gehören
Beamte, Arbeitnehmer, Auszubildende,
pflichtversicherte Selbstständige und
Landwirte sowie KSK-Versicherte, Wehr- und
Zivildienstleistende, Eltern im
Erziehungsurlaub, Empfänger von ALG I und
II, selbst wenn der Anspruch auf
Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens
ruht, Pflegepersonen sowie geringfügig
Beschäftigte, die auf ihre
Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch
Ehepartner von Pflichtversicherten und
Vorruheständler sind Zulagenberechtigt. Die
meisten Anbieter von Riester Renten
schließen nur für Interessenten, die das 54.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Rentenverträge ab. Außerdem haben freiwillig
Versicherte und nicht
versicherungspflichtige Selbstständige,
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente,
Bergbauversicherte, Sozialhilfeempfänger,
und unversicherte geringfügig Beschäftigte
keinen Anspruch auf eine Riester Rente. Die Auszahlung der Riesterrente ist ab dem 60. Lebensjahr, beziehungsweise ab Erreichen des Rentenalters, möglich. Die Rente wird auf Lebenszeit gewährt. Ein Vorteil der Riester Rente ist, dass auf Wunsch maximal 30 Prozent des vorhandenen Vorsorgevermögens sofort bei Rentenantritt ausgezahlt werden. Auf der Grundlage des Restkapitals wird dann die lebenslange Rente berechnet. Wenn, entsprechend der eingezahlten Beiträge, nur eine Kleinstrente zu erwarten ist, besteht die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Damit verzichtet man auf die Rente auf Lebenszeit. Die Rentenempfänger können zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Auszahlung der Rente wählen.
Für 2007 war geplant, dem Wegfall der
Eigenheimzulage durch eine zusätzliche
Förderung im Rahmen der Riester
Rentenverträge entgegenzutreten. Falls man
sich über die Höhe der Förderung nicht
einigen kann, wird diese Änderung nicht in
Kraft treten. Ab 2008 ist vorgesehen, an
junge Berufsstarter, die das 21. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, bei Abschluss
eines Riester-Renten-Vertrags 100 Euro zu
zahlen. Damit will man für junge Leute einen
Anreiz schaffen, rechtzeitig in
Eigeninitiative für das Alter vorzusorgen.
Eine weitere für das Jahr 2008 vorgesehene
Änderung ist das Anheben des einzuzahlenden
Mindesteigenbetrags. Ab 2008 müssen
mindestens 4 Prozent des Einkommens für die
Riester Rente zurückgelegt werden. Das
bedeutet aber auch, das 4 Prozent des
Einkommens voll gefördert werden. Wer will
kann auch höhere Beiträge einzahlen.
Außerdem ist geplant, ab 2008 die
Kinderzulage von bisher 138 Euro auf 300
Euro zu erhöhen. Das gilt aber nur für
Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden.
Für alle anderen erhöht sich die
Kinderzulage auf 185 Euro.
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