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Zahnzusatzversicherung

Seit die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ihre Leistungen für Zahnbehandlungen immer mehr eingeschränkt haben, hat sich ein großer Markt an Zahnzusatzversicherungen gebildet. Fast jede Versicherung bietet mittlerweile diesen zusätzlichen Schutz an, der grundsätzlich dann gewährt wird, wenn Zahnersatz wie Krone, Brücke, Implantat oder Prothese fällig werden.
Zahnarztrechnungen können schnell einige tausend Euro betragen, was den finanziellen Spielraum vieler Patienten überfordert. Um vor solch unerwarteten Kosten geschützt zu sein, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die den Krankenkassenzuschuss ergänzt.
 
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Tritt der Versicherungsfall ein, beantragt der Zahnarzt zunächst - nach Erstellung eines Kostenvoranschlags - die Leistungen von der Krankenkasse. Je nach Tarifabschluss des einzelnen fällt diese Beteiligung an den Kosten unterschiedlich aus. Zudem machen sich regelmäßig durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt finanziell bemerkbar. Durch das Führen eines Bonusheftes kann der Versicherte belegen, dass er mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt gewesen ist, und er erhöht damit den Zuschuss seiner Krankenkasse und dadurch auch den der Zahnzusatzversicherung.
Ein Anspruch auf Leistungen von der Zahnzusatzversicherung besteht dann, wenn diese Behandlungen erst nach Beginn des Versicherungsschutzes begonnen wurden. Fehlt einem Versicherten z. B. bei Versicherungsabschluss ein Zahn, dann erhält er für diesen keinen Zuschuss, auch wenn er im Zuge einer umfangreichen Behandlung mit Zahnersatz Ansprüche für andere Zähne geltend machen kann.
 
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Die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung sind altersabhängig. Je jünger ein Versicherter ist, desto niedriger ist sein Beitrag. Für ca. 5 € im Monat kann ein 19- Jähriger Versicherungsschutz genießen, ein 40-Jähriger ist mit ca. 10 € dabei. Diese Beträge sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und ein intensives Beschäftigen mit den einzelnen Angeboten der Versicherungsgesellschaften lohnt sich in jedem Fall.
Im Ernstfall werden - je nach Tarif, für den man sich entschieden hat -35%- 60% der Aufwendungen ( d. h. vom verbleibenden Rest, den die Krankenkasse nicht übernimmt) erstattet.
Wichtig ist, dass der Versicherte VOR Beginn der Behandlung ein Attest des Zahnarztes und den Kostenvoranschlag der Zahnzusatzversicherung zukommen lässt und die Übernahme der Kosten für Behandlung, Labor und Material abklärt.

 


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