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Seit die gesetzlichen und privaten
Krankenkassen ihre Leistungen für
Zahnbehandlungen immer mehr
eingeschränkt haben, hat sich ein großer
Markt an
Zahnzusatzversicherungen
gebildet. Fast jede Versicherung bietet
mittlerweile diesen zusätzlichen Schutz an,
der grundsätzlich dann gewährt wird, wenn
Zahnersatz wie Krone, Brücke,
Implantat oder Prothese fällig werden.
Zahnarztrechnungen können schnell einige
tausend Euro betragen, was den finanziellen
Spielraum vieler Patienten überfordert. Um
vor solch unerwarteten Kosten geschützt zu
sein, empfiehlt es sich, eine
Zusatzversicherung abzuschließen, die den
Krankenkassenzuschuss ergänzt. |
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ARAG Zahnschutz:
Ausgezeichnet von Finanztest 10/05 als
leistungsstarker Tarif
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Tritt der Versicherungsfall ein, beantragt
der Zahnarzt zunächst - nach Erstellung
eines Kostenvoranschlags - die Leistungen
von der Krankenkasse. Je nach Tarifabschluss
des einzelnen fällt diese Beteiligung an den
Kosten unterschiedlich aus. Zudem machen
sich regelmäßig durchgeführte
Vorsorgeuntersuchungen beim
Zahnarzt
finanziell bemerkbar. Durch das Führen eines
Bonusheftes kann der
Versicherte belegen, dass er mindestens
einmal im Jahr beim Zahnarzt gewesen ist,
und er erhöht damit den Zuschuss seiner
Krankenkasse und dadurch auch den der
Zahnzusatzversicherung.
Ein Anspruch auf Leistungen von der
Zahnzusatzversicherung besteht
dann, wenn diese Behandlungen erst nach
Beginn des Versicherungsschutzes begonnen
wurden. Fehlt einem Versicherten z. B. bei
Versicherungsabschluss ein Zahn, dann erhält
er für diesen keinen Zuschuss, auch wenn er
im Zuge einer umfangreichen Behandlung mit
Zahnersatz Ansprüche für
andere Zähne geltend machen kann. |
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Die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung
sind altersabhängig. Je jünger ein
Versicherter ist, desto niedriger ist sein
Beitrag. Für ca. 5 € im Monat kann ein 19-
Jähriger Versicherungsschutz genießen, ein
40-Jähriger ist mit ca. 10 € dabei. Diese
Beträge sind von Versicherung zu
Versicherung unterschiedlich und ein
intensives Beschäftigen mit den einzelnen
Angeboten der Versicherungsgesellschaften
lohnt sich in jedem Fall.
Im Ernstfall werden - je nach Tarif, für den
man sich entschieden hat -35%- 60% der
Aufwendungen ( d. h. vom verbleibenden Rest,
den die Krankenkasse nicht übernimmt)
erstattet.
Wichtig ist, dass der Versicherte VOR Beginn
der Behandlung ein Attest des Zahnarztes und
den Kostenvoranschlag der
Zahnzusatzversicherung zukommen lässt und
die Übernahme der Kosten für Behandlung,
Labor und Material abklärt.
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