Wie berechnet man Lohnnebenkosten?

Redaktion
17.12.2010

1. Lohnkosten setzen sich zusammen aus dem vereinbarten Stundenlohn und den Lohnnebenkosten, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Um die Lohnnebenkosten berechnen zu können, müssen Sie also den Stundenlohn oder das vereinbarte monatliche Bruttogehalt kennen sowie die tatsächlich anfallenden Lohnnebenkosten.



2. Wie berechnet man Lohnnebenkosten nach dem Stundenlohn

Zu den Lohnnebenkosten, die bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis anfallen, gehören die Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber addieren Sie also zu dem Stundenlohn:

  • 9,95 % Rentenversicherung,
  • 7, 0 % Krankenversicherung,
  • 0,975 % Pflegeversicherung,
  • 1,4 % Arbeitslosenversicherung.



Für Arbeitnehmer unterscheiden sich die Zahlen im Bereich der Krankenversicherung; hier sind 7,9 % zu berechnen. Für die Berechnung teilen Sie den Stundenlohn durch den jeweiligen Beitrag in Prozent, also etwa 15:7 % = 1,05. Sie müssen für die Krankenversicherung also 1,05 Euro pro Stunde addieren.



3. Wie berechnet man Lohnnebenkosten: Exkurs Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung betragen derzeit (12/2010) 14,9 % vom Bruttolohn. Darin ist ein Zusatzbeitrag von 0,9 % enthalten, den der Arbeitnehmer allein zu entrichten hat. Im Endeffekt sind es also nur 14 %, die aufgeteilt werden; der Arbeitgeber hat 7 % zu entrichten, dem Arbeitnehmer wird der Zusatzbeitrag aufgetragen, daher entrichtet er 7,9 %. Für 2011 sind weitere Änderungen geplant.



4. Wie berechnet man Lohnnebenkosten nach dem Bruttogehalt

Sollen nicht die Kosten für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet werden, sondern für ein gleichbleibendes Grundgehalt, so verläuft der Rechenweg ähnlich. Statt des Stundenlohns wird nun das Bruttogehalt als Grundlage der Berechnung genommen.



5. Zu den genannten Beiträgen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichten sind, können weitere Lohnnebenkosten kommen, die tariflich oder innerbetrieblich festgelegt wurden. Weitere Lohnnebenkosten sind z. B.:

  • Kammer- oder Genossenschaftsbeiträge
  • Lohnfortzahlungen bei Krankheit
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien
  • Zuschläge
  • Vermögenswirksame Leistungen.





6. Der letzte Schritt besteht nun also darin, zu überprüfen, welche weiteren Lohnnebenkosten bestehen und diese dann auf die angegebene Weise zu berechnen. Bei Bedarf finden Sie im Internet einen Online-Lohnnebenkostenrechner, der Ihnen die Arbeit abnimmt; allerdings sind diese in der Regel so konzipiert, dass sie nicht die tatsächlichen, sondern alle möglichen Nebenkosten berechnen. Kosten, die Ihnen tatsächlich nicht entstehen, müssen dann also wieder abgezogen werden.

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