Bausparen, eine beliebte Form der Geldanlage
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Monika Weber 14.06.2009 |
Bausparen ist eine beliebte Form der Geldanlage, die Anlegern neben einer hohen Sicherheit den Vorteil attraktiver staatlicher Förderung bietet. Darüber hinaus hat der Anleger die Möglichkeit bei Fälligkeit des Bausparvertrages und Erreichen der Bewertungszahl bei Bedarf ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dieses ist zweckgebunden und darf lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung eingesetzt werden. Verzichtet der Bausparer am Ende der Laufzeit auf das Darlehen kann er von bestimmten Vorzügen wie einem attraktiven Bonus oder einer zusätzlichen Prämie profitieren. Die staatliche Förderung können Privatpersonen ab 16 Jahren erhalten, die die geltenden Einkommensgrenzen für ledige und verheiratete von 25.600€ bzw. 51.200€ nicht überschreiten. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% p.a. und wird auf selbst erbrachte Sparleistungen von mindestens 50€ und höchstens 512€ bzw. 1024€ erbracht.
Darüber hinaus können Anleger von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, die 9% p.a. beträgt und auf maximal 470€ je Kalenderjahr geleistet wird. Hierfür darf das jährliche Einkommen des Anlegers 17.900€ bzw. 35.800€ nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die durch den Arbeitgeber freiwillig aufgebrachten vermögenswirksamen Leistungen laufend auf den Bausparvertrag einzahlt werden. Sowohl die vermögenswirksamen Leistungen als auch die regelmäßig durch den Anleger selbst geleisteten Sparbeiträge unterliegen ausserdem einer konstanten Verzinsung, so dass sich eine hohe Rendite ergibt. Bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages in ausreichender Höhe oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können die Zinserträge ohne Abzug von Steuern einbehalten werden, so dass sich der Ertrag nicht schmälert. Dies gilt auch nach Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009. Die meisten Banken und Bausparkassen erlauben neben den regelmäßigen Sparbeiträgen auch jederzeit spontane Zuzahlungen. Allerdings sind Verfügungen über das Bausparguthaben während der siebenjährigen Vertragslaufzeit nicht möglich.
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