Die Kapitallebensversicherung
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Monika Weber 14.06.2009 |
Im Rahmen des langfristigen s ist eine Kapitallebensversicherung besonders geeignet und bietet im Vergleich zu anderen Investitionen zahlreiche Vorzüge. Der Erhalt der geleisteten ist garantiert und unterliegt keinen Wertschwankungen oder Verlustrisiken. Bei Abschluss der Kapitallebensversicherung wird zwischen dem Anleger und der Versicherungsgesellschaft ein Vertrag geschlossen, der sämtliche Konditionen und Bedingungen in schriftlicher Form festhält. Diese umfassen beispielsweise Details in Bezug auf die Art der Beitragszahlung, die Dauer der Laufzeit, den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Art der Kapitalauszahlung. Der Anleger kann entweder regelmäßig monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich Beiträge leisten oder eine einmalige Einzahlung vornehmen. Je nach Versicherungsgesellschaft besteht die Möglichkeit im Falle einer laufenden Einzahlung die Höhe der Beiträge bei Bedarf der finanziellen Situation des Anlegers anzupassen. Die Dauer der Laufzeit kann individuell vereinbart werden und beträgt mehrere Jahre.
Die vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist nicht zu empfehlen, da der Anleger in einem solchen Falle die geleistete Anlagesumme nicht in voller Höhe zurückerhält, sondern lediglich der so genannte Rückkaufwert ausgezahlt wird. Wird die Kapitallebensversicherung als finanzielle Vorsorge für ein bestimmtes Ereignis abgeschlossen, wird die Versicherungsleistung nicht bei Ablauf einer festgelegten Laufzeit fällig, sondern mit Eintritt des versicherten Ereignisses. Häufig werden Kapitallebensversicherungen genutzt, um für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder den Altersruhestand vorzusorgen. Bei Fälligkeit werden die finanziellen Leistungen der Kapitallebensversicherung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen in einer Summe oder in laufenden Zahlungen als lebenslange Rente ausgezahlt. Die Rendite der Kapitallebensversicherung ergibt sich u.a. aus der Garantieverzinsung und der Überschussbeteiligung, die von der Höhe des von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Gewinns abhängt.
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