Makler Flatrate

Redaktion
25.03.2011
Makler Flatrate

Ein neuartiges Geschäftsmodell im Maklerwesen stellt die Makler-Flatrate dar. Damit ist nicht gemeint, dass ein Makler alle Wohnungen eines Besitzers zu einem von diesem bezahlten Fixbetrag an Mieter vermittelt, sondern es handelt sich um eine Sonderform beim Verkauf einer Immobilie.

Inhalt der Makler-Flatrate

Bei dem als Makler Flatrate bezeichneten Geschäftsmodell zahlt der Verkäufer einer Immobilie einen vereinbarten Fixpreis, der alle im Zusammenhang mit dem geplanten Abschluss anfallenden Kosten abdeckt. Die Leistung des Maklers beginnt mit der realistischen Einschätzung des Verkehrswertes sowie des erzielbaren Erlöses. Zudem zahlt er aus der Flatrate sämtliche Kosten für Anzeigenschaltungen. Die üblichen Aufgaben eines Maklers wie die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungen nimmt er selbstverständlich ebenfalls wahr. Für den eigentlichen Abschluss wird keine zusätzliche Provision fällig; allerdings besteht die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann, wenn die Immobilie letztendlich nicht verkauft werden kann.

Kritik am Geschäftsmodell

Am Geschäftsmodell der Makler-Flatrate wird vor allem kritisiert, dass der Makler sein übliches Geschäftsrisiko auf diese Weise auf den Kunden abwälzt. Üblicherweise hat ein Immobilienmakler nur Anspruch auf Bezahlung, wenn ein Immobiliengeschäft durch sein Mitwirken zustande kommt. Rechtlich wird die Problematik geschickt gelöst, da formell der Abschluss des Kaufvertrages ohne Berechnung erfolgt und lediglich die zusätzlich erbrachten Dienstleistungen als entgeltpflichtig gelten. Die Höhe des Entgeltes entspricht jedoch nicht dem Wert der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Für den Verkäufer einer Immobilie ist es wesentlich günstiger, mit der Einschätzung des Wertes einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und die Kosten für werbliche Maßnahmen selber zu tragen. Das Geschäftsmodell der Makler-Flatrate wird im übrigen auch vom eigenen Dachverband, dem IVD (Immobilienverband Deutschland; Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.) kritisiert, da hierbei auch nach dessen Interpretation häufig nur geringfügige Leistungen für ein hohes Entgelt erbracht werden. Sicherlich hat der Interessenverband dabei auch das ohnehin nicht immer gute Ansehen des Maklerberufes in der Öfffentlichkeit vor Augen, welches durch derartige Umgehungen gesetzlicher und allgemein anerkannter Vergütungsregeln leicht weiteren Schaden nehmen kann. Für den potentiellen Verkäufer einer Immobilie empfiehlt es sich grundsätzlich, dass Angebot einer "Makler-Flatrate" auszuschlagen und einen Makler zu beauftragen, dessen Bemühungen ganz traditionell ausschließlich im Falle eines erfolgreichen Verkaufes der Immobilie zu vergüten sind.

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