Wie lange Elternzeit

Claudia Haut
04.03.2011
Wie lange Elternzeit

Wenn Sie ein Baby erwarten oder sich Nachwuchs wünschen, möchten Sie sicher wissen, wie lange Elternzeit Sie nehmen können und welche Leistungen vom Staat bezahlt werden. Natürlich ist auch die rechtliche Situation während dieser Zeit in der Arbeitsstelle wichtig.

Sowohl Vater als auch Mutter können Elternzeit nehmen

Elternzeit kann sowohl die Mutter als auch der Vater beantragen oder auch beide gleichzeitig. Die Mutter kann die Elternzeit frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist (normalerweise 8 Wochen nach der Geburt) beantragen. Der Vater kann direkt nach der Geburt des Babys in Elternzeit gehen. Angestellte Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, Elternzeit zu nehmen, ohne dass ihnen ein Nachteil am Arbeitsplatz entsteht. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre, in denen Sie bis zu 30 Stunden wöchentlich berufstätig sein dürfen. Sie können übrigens auch Elternzeit beantragen, wenn Sie ein Kind adoptieren oder zur Pflege aufnehmen. Die Elternzeit beginnt bei Pflege- oder Adoptivkindern, wenn Sie diese in Ihrem Haushalt aufnehmen, also ggfs. auch dann, wenn das Kind in einem Alter von vier Jahren zu Ihnen kommt. Sie bekommen die Elternzeit dann ebenfalls für drei Jahre bis maximal zum vollendeten achten Lebensjahres des Kindes.

Man kann die drei Jahre Elternzeit auch aufteilen. Die Mutter bleibt beispielsweise die ersten beiden Jahre beim Kind zu Hause und anschließend der Vater noch ein Jahr. Für bis zu vierzehn Monate können Sie als Mutter und/oder Vater Elterngeld beantragen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich danach, wie viel Sie vor der Geburt des Babys verdient haben.

Während Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sich in Elternzeit befinden, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht kündigen. Sie haben also einen Kündigungsschutz für diesen Zeitraum.

Wie lange Elternzeit bekommt man, wenn ein Geschwisterchen auf die Welt kommt?

Die Frist für die Elternzeit beginnt bei jedem Kind neu. Haben Sie also ein zweijähriges Kind und hätten noch ein Jahr Elternzeit, so verlängert sich die Elternzeit wieder um drei Jahre, wenn Sie ein Baby bekommen.

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