Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
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Redaktion 02.03.2011 |
Kaum einem Arbeitnehmer ist es heutzutage zu gönnen, über einen längeren Zeitraum wegen einer schweren Erkrankung von seinem Arbeitsplatz fernbleiben zu müssen. Die Lage auf dem Finanzmarkt und die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz sind nicht selten der Grund dafür, dass der Krankheitsfall möglichst lange herausgezögert wird und über eine möglichst kurze Dauer erfolgen soll.
Wenn es die Lebenssituation mit sich bringt und beispielsweise durch eine schwere Infektion über mehrere Wochen oder sogar Monate hinweg nicht mehr der Arbeit in gewohner Weise nachgekommen werden kann, wird der dauerhafte Ausfall auch finanziell zu einem Problem. Vielen Arbeitnehmer ist an dieser Stelle nicht bewusst, wie lange die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall überhaupt dauert und welche Maßnahmen hiernach zu treffen sind.
Bis zu sechs Wochen Gehalt in gewohnter Weise erhalten
Der gesetzliche Rahmen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt einen Zeitraum von sechs Wochen. Über dieses Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer seinem Arbeitsplatz fernbleiben, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Fortzahlung seines Gehaltes hat. Sollte ein engeres Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen oder ein spezieller Tarifvertrag eine besondere Begünstigung der Arbeitskräfte vorsehen, können sich Branchen oder einzelne Betriebe auch auf einen längeren Zeitraum verständigen.
Dies gibt dem Arbeitnehmer auch bei längeren Krankheitsphasen eine finanzielle Sicherheit, ist jedoch in der Praxis heutzutage kaum mehr anzutreffen. Sollten die sechs Wochen verstrichen sein, ist der Arbeitgeber nicht mehr darauf angewiesen, das Gehalt in gewohnter Weise auszuzahlen. Der Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht dabei übrigens nicht nur bei voll angestellten Arbeitskräften, sondern auch bei studentischen Arbeiten oder Mini-Jobs auf 400-Euro-Basis.
Privater Zusatzschutz nicht selten sinnvoll
Da nicht selten Erwerbstätige vor einer monatelangen Krankheit fürchten und sich neben den gesundheitlichen hierbei vor allem auch finanzielle Sorgen machen, kann es in vielen Fällen empfehlenswert sein, sich nicht alleine nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen des Arbeitgebers zu verlassen. Viele Versicherer bieten ergänzend Leistungen für die entsprechende Situation an, die entweder die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber finanziell noch einmal aufstocken kann oder nach der abgelaufenen Frist von sechs Wochen weitere, finanzielle Leistungen zusichert.
Grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer anhand seiner gesundheitlichen und finanziellen Konstitution entscheiden, ob er sich eine Ergänzung seiner Lohnfortzahlung wünscht.
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