Kredit für Arbeitslosengeld 2
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Redaktion 16.03.2011 |
Der Kredit für Arbeitslosengeld 2 Empfänger ist prinzipiell möglich und wird auch angeboten. Es sind hierzu jedoch in der Regel Sicherheiten oder ein Bürge zu stellen. Die pauschale Aussage, dass generell ein Kredit für Arbeitslosengeld 2 Empfänger nicht möglich ist, stimmt so nicht. Die Banken wissen, dass ein Kredit für Arbeitslosengeld 2 Empfänger durchaus vergeben werden kann, denn der Bezug des Arbeitslosengeldes 2 ist in der Regel kein Dauerzustand. Der Kreditnehmer muss sich gründlich informieren und zudem überdenken, was er an Bürgschaften und Sicherheiten aufbringen kann.
Die Anbietersuche
Es gibt einige Anbieter im deutschsprachigen Raum, die den Kredit für Arbeitslosengeld 2 im Programm haben. Darunter sind Banken, die über jahrzehntelange Erfahrung im Kreditgeschäft verfügen und ihre Konditionen entsprechend gestalten können. Grundsätzlich wird auch der Kredit für Arbeitslosengeld 2 ohne Vorkosten vergeben, die Zinssätze differieren und beginnen in der Regel bei etwa 4,9%. Die Laufzeiten sind der Situation entsprechend häufig sehr lang, zum Beispiel bis 120 Monate. Das ermöglicht die entsprechend niedrigen Raten, die in der entsprechenden Situation zu leisten sind. Ein Rechenbeispiel wäre ein Kredit über 5.000,- EUR mit einem effektiven Jahreszins von 5,75% bei einer Laufzeit von 120 Monaten. Die monatliche Rate beträgt hierbei 54,52 EUR. Um die entsprechenden Anbieter zu finden, ist es sinnvoll, nach "Kredit für Arbeitslose" oder "Kredit ohne Schufa" zu suchen, die Suche nach "Kredit für Arbeitslosengeld 2" erzeugt kaum konkrete Treffer, sondern eher Diskussionsseiten, die das Thema an sich beleuchten.
Bürgen und Sicherheiten
Wenn Sie als Kreditnehmer Arbeitslosengeld 2 beziehen, können Sie einen Kredit auch ohne Bürgen und Sicherheiten erhalten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Selbstständiger das Arbeitslosengeld 2 angemeldet haben, weil die Auftragslage über die Wintermonate schlecht ist. Sie können dennoch eine Steuerabrechnung vorweisen, die Ihnen ein ausreichendes Einkommen innerhalb der letzten zwei Jahre bescheinigt. Ansonsten bietet sich die Bürgschaft des Ehepartners oder einer anderen nahestehenden Person an. Wenn Sie über Sicherheiten wie einen Pkw oder eine Lebensversicherung verfügen, ist dies ebenfalls ausreichend, um den Kredit zu beantragen.
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