Kredit arbeitslos Schufa
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Monika Weber 03.05.2010 |
Die Kombination dreier Begriffe wie Kredit arbeitslos Schufa" ist fast schon Garant dafür, dass deutsche Kreditinstitute besonders gründlich prüfen. Wer also arbeitslos und und zudem auch noch negative Einträge in der Schufa zu verzeichnen hat, kann sich in deutschen Banken relativ sicher sein, keinen Kredit zu erhalten.
Genau hier setzen die Werbungen in Printmedien und dem Internet an, denn sie behaupten häufig mit einschlägigen Werbeslogans "Kredit arbeitslos Schufa" kombinieren zu können und dem Arbeitslosen mit relativ einfachen Mitteln zu einem Kredit verhelfen zu können.
Kredit arbeitslos Schufa - geht das wirklich zu kombinieren?
Auch wenn ausländische Kreditgeber gern über die Werbung vermitteln, dass es kein Problem darstellt, drei kritische Begriffe wie "Kredit arbeitslos Schufa" miteinander zu kombinieren, stellt sich dies in der Praxis häufig sehr schwer dar in der Umsetzung. Fakt ist, dass ein Arbeitsloser, der zudem auch noch negative Einträge in der Schufa zu verzeichnen hat, auch bei Kreditinstituten aus dem Ausland - die ohne Schufa und folglich selbige Prüfung arbeiten - sich bei der Aufnahme von Krediten an diese als Problemfälle betrachteten Verbraucher sehr schwertut. Auch die Geldgeber aus dem Ausland, die zwar ohne Schufa agieren, müssen höchstmögliche Sicherheitskriterien ansetzen, um die Rückzahlung der Kreditsumme abzusichern.
Ein arbeitsloser ohne festes Einkommen, der zudem auch noch durch Schufaeinträge einen ungünstigen Umgang mit Verbindlichkeiten belegt, ist kein Wunschkunde bei diese Unternehmen. Auch wenn die Schufa nicht geprüft wird, ist sicher, dass der Antragsteller aufgrund seiner ungünstigen Vorbedingungen den Kredit im Ausland beantragt.
Welche Möglichkeiten bestehen, das die Kombination "Kredit arbeitslos Schufa" umsetzbar wird?
Die praktisch einzige Möglichkeit, aufgrund der negativen Kombination von Arbeitslosigkeit und Schufaeinträgen einen Kredit zu erhalten, besteht in der Benennung eines Bürgen. Hier wird ein dritter Vertragspartner neben Kreditinstitut und Kreditnehmer in den Vertrag aufgenommen.
Dieser besichert die Kreditsumme in vollem Umfang einschließlich anfallender Zinsen für die gesamte Laufzeit. So besteht für die Bank die höchstmögliche Sicherheit, durch einen Bürgen mit solidem finanziellem Hintergrund geringes Ausfallrisiko des Kredites zu gewährleisten.
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