Schufafreier Kredit aus der Schweiz
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Monika Weber 25.11.2010 |
Es ist sicher nicht gänzlich aus der Luft gegriffen wenn zu hören ist, dass immer mehr Menschen Probleme haben, ihre Kredite pünktlich zu bezahlen und nahe der Überschuldung stehen. Oftmals beginnt es mit hohen Handyrechnungen, die nicht mehr bezahlt werden können oder die Rechnung für die bestellte Ware aus dem Versandhauskatalog ist höher als es eigentlich zu verantworten war.
Wer in einer solchen Situation nicht rechtzeitig die Kurve kriegt und das Gespräch mit den Gläubigern sucht, hat sehr schnell eine Pfändung ins Haus stehen und muss damit rechnen, auch bei der Schufa als kreditunwürdig eingestuft zu werden mit der Folge, dass in der Zukunft nur noch ein Schufafreier Kredit aus der Schweiz möglich ist.
Keine Schufa-Anfrage im Vorfeld
Diese Kredite haben sicher den Vorteil, dass sie als Auslandskredit nicht der Schufa gemeldet werden müssen und bei der Schufa auch bei der Kreditprüfung vorher nicht nach der Bonität des Antragstellers angefragt wird. Insofern ist ein Schufafreier Kredit aus der Schweiz sicher ein verlockendes Angebot für diejenigen, die ohnehin Schwierigkeiten haben, bei ihrer Bank einen Kredit zu bekommen.
Kredit ohne Schufa nicht ohne festes Arbeitsverhältnis
Wer allerdings glaubt, dass quasi jeder einen Schufafreien Kredit aus der Schweiz bekommen kann, der täuscht sich. Die Vergabe ist an strenge Kriterien gebunden. So ist oberste Voraussetzung für die Vergabe ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches zudem seit mindestens einem Jahr andauert. Der Nachweis über die berufliche Situation kann durch die Gehaltsabrechnungen ebenso erfolgen wie über den aktuellen Steuerbescheid.
Wer somit selbstständig oder gar Freiberufler ist, der erhält per se schon keinen Schweizer Kredit. Zudem ist bei Antragstellung auch das Alter des potenziellen Kreditnehmers zu berücksichtigen sowie die familiären Verhältnisse. So kann unabhängig vom Einkommen ein Schufafreier Kredit aus der Schweiz nicht bewilligt werden, sollte der Antragsteller fünf oder mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet sein; gleiches gilt, sollte der Antragsteller das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.
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