Darlehen Mitarbeiter
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Redaktion 29.03.2011 |
Ein Darlehen für Mitarbeiter, vom Unternehmen gewährt, ist nichts Ungewöhnliches. Es bietet beiden Seiten große Vorteile, allerdings ist die steuerliche Behandlung eines möglichen geldwerten Vorteils zu beachten.
Die Gründe für ein Darlehen für Mitarbeiter
Das Darlehen für Mitarbeiter wird vom Unternehmen seinen Angestellten in der Regel zinsgünstiger als ein banküblicher Kredit gewährt. Orientiert wird sich dabei zum Beispiel an dem Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe. Die Darlehen für Mitarbeiter werden insbesondere von Kreditinstituten gern gewährt. Der Vorteil für die Mitarbeiter liegt in den günstigen Zinskonditionen, für das Unternehmen in der Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Bei einer Kündigung ist das Darlehen in der Regel zurückzuzahlen. Das Unternehmen erwirtschaftet zudem Zinseinnahmen. Wenn es Refinanzierungskosten hat, werden diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht. Für die Mitarbeiter ist der Unterschied zwischen dem marktüblichn Zins und dem Zinssatz, den das Unternehmen gewährt, ein geldwerter Vorteil, der unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern ist. Um diesen Vorteil genau zu ermitteln, werden die Durchschnittszinssätze herangezogen, welche die Bundesbank veröffentlicht, und zu 96% angesetzt. Der geldwerte Vorteil bleibt jedoch steuerfrei, wenn die monatliche Freigrenze von 44,- EUR (Stand Mrz, 2011) nicht überschritten wird und der Arbeitnehmer auch sonst keine Sachbezüge vom Unternehmen erhält wie zum Beispiel Benzin- oder sonstige Gutscheine. Bei Kreditinstituten gelten für Darlehen für Mitarbeiter besondere Berechnungsvorschriften nach §8 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetztes.
Die Berechnung von Zinsen und Steuern
Zunächst wird ein passender Zinssatz ermittelt, indem die von der Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen und zu 96% angesetzt werden. Seit Neuestem dürfen alternativ auch Zinssätze von Direktbanken zugrunde gelegt werden. Diese können auch unter den von der Bundesbank veröffentlichten Durchschnittssätzen liegen, dann allerdings werden sie nicht mehr zu 96%, sondern zu 100% berücksichtigt. Dann wird der geldwerte Vorteil berechnet, indem der Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlichen und marktüblichen Zinsen berechnet wird. Dieser gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehens, auch wenn sich die marktüblichen Zinsen zwischenzeitlich ändern, was zu erwarten ist. Eine Ausnahme würde ein variabler Zinssatz beim Mitarbeiterdarlehen bilden. Von diesem Vorteil sind die Freibeträge abzuziehen, der restliche Vorteil wird versteuert.
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