Den Kreditvertrag bei der Sparkasse vorzeitig kündigen kann teuer werden
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Redaktion 31.03.2011 |
Generell handelt es sich bei einem Kreditvertrag um eine Vereinbarung zwischen zwei Kreditpartnern, an die sich beide Partner in allen Belangen halten müssen. Einen Sparkassen Kredit kündigen, ist also nicht ohne weiteres möglich. Allerdings gibt es fast immer eine Lösung, um einen Sparkassen Kredit kündigen zu können - hier spielt aber das "Wie" und "Warum" eine erhebliche Rolle.
Generell gibt es nur eine Möglichkeit, den Sparkassen Kredit kündigen zu können
Ein Darlehensvertrag endet mit der Zeit, für die der Ablauf vereinbart wurde. Die Zinsen und auch die Raten sind genau auf diesen zeitlichen Ablauf abgestimmt. Ist keine feste Laufzeit beim Kredit vereinbart, hat der Kreditnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht, dass im § 608 I BGB fixiert ist. Die meisten Kreditverträge beinhalten allerdings eine feste Laufzeit, die von einem festen Zinssatz und der sogenannten Grundpfandsicherung begleitet werden. Ist diese feste Laufzeit des Kreditvertrages gegeben, kann der Kreditnehmer einen Sparkassen Kredit kündigen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Vertrages bestehen, das auch nachgewiesen werden muss. Wurde das Darlehen also beispielsweise für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufgenommen, so besteht das berechtigte Interesse in dem Moment, in dem die Eigentumswohnung aus persönlichen Gründen verkauft werden soll.
Achtung - Schadenersatz kann drohen!
Auch wenn ein berechtigtes Interesse besteht, den Sparkassen Kredit kündigen zu wollen, kann die Sparkasse sich noch immer einen Schadenersatz vorbehalten, der für entgangene Zinseinkünfte entsteht. Dieser Schaden muss vom Kreditnehmer innerhalb der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden. Das heißt für Verbraucher, dass sie - obwohl sie den Sparkassen Kredit kündigen, damit aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen - die gesamten Zinsen, die für den Vertrag über die komplette Laufzeit fällig gewesen wären, der Sparkasse auch zahlen müssen. Die Sparkasse kann sich hier auf den geschlossenen Vertrag berufen und die schriftliche Zusage des Kreditnehmers, sich in allen Belangen an den Kreditvertrag zu halten - und dieser beinhaltet eben auch eine fest vereinbarte Zinssumme, die der Kreditnehmer leisten muss.
Daher sollte vor der Kündigung überlegt werden, ob dieser Schritt wirklich dringend notwendig und wirtschaftlich ist!
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