Kredit nach Scheidung
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Redaktion 21.03.2011 |
Eine Scheidung kann für beide Partner eine Überschuldungssituation auslösen, da plötzlich ein erhöhter Aufwand für zwei Wohnungen und Unterhaltszahlungen entsteht. Hinzu kommt eine ungünstigere Steuerklasse, möglicherweise ein Umzug, der längere Arbeitswege verursacht. Es stellen sich drei Fragen: 1.) Inwieweit bleiben geschiedene oder getrennt lebende Personen kreditwürdig? 2.) Haftet der noch nicht geschiedene Ex-Partner für neu aufgenommene Schulden? 3.) Was passiert mit während der Ehe gemeinsam aufgenommenen Krediten?
Die Neuaufnahme von Krediten nach der Scheidung
Grundsätzlich kann jeder einen Kredit aufnehmen, der imstande ist, die Raten zu tilgen. Hierzu wird sich der Kreditgeber einen Überblick über die finanzielle Situation des Kreditnehmers verschaffen. Wenn diese die Neuaufnahme eines Kredites ermöglicht, steht dieser nichts im Wege. Die rechtliche Situation der Scheidung spielt dabei keine Rolle, es sei denn, es bestünden alte Zahlungsverpflichtungen, die mit dem Ex-Partner gemeinsam eingegangen wurden und auch im rechtlichen Sinne gemeinsam zu tilgen sind. Das ist der Fall, wenn gemeinsame Kreditverträge bestehen, die auch tatsächlich von beiden Partnern unterschrieben wurden. In diesem Fall sind die früheren Verpflichtungen einzukalkulieren, selbst wenn der Kreditnehmer von dem mit dem früheren Kredit angeschafften Gut - etwa Haushaltsgegenständen - durch seinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nicht mehr profitieren kann.
Schulden aus der Ehe und neu aufgenommene Kredite während der Trennungsphase
Wenn Sie sich in Trennung befinden und Ihr Ex-Partner neue Kredite aufnimmt, haben Sie nichts zu befürchten. Dafür muss er völlig allein geradestehen. Wenn ein Partner in die Ehe Schulden mitgebracht hat, haftet der Ex-Partner dafür nicht. Wenn ein Ehepartner im Verlauf der Ehe Kredite allein aufgenommen und auch die Verträge allein unterschrieben hat, haftet der andere Ehepartner ebenfalls nicht dafür. Nur wenn beide Eheleute gemeinsam einen Kredit- oder Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben haben, haften sie gemeinsam für die Tilgung der Raten nach der Trennung. Bei der Aufnahme von Krediten verlangen häufig die Banken von beiden Eheleuten die Unterschrift. Manchmal wird daher nach der Trennung versucht, die Schulden auch zu trennen, für die Gläubiger spielt das aber keine Rolle.
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