Kredit trotz Karenz?
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Redaktion 29.03.2011 |
Diese Frage lässt sich weder mit einem "Ja", noch mit einem "Nein" beantworten. Letztlich hat bei Kredit trotz Karenz die Bank auf Basis einer Gesamtschau die Verhältnisse zu betrachten - so wie bei allen anderen Kreditanträgen auch. Diese Gesamtschau umfasst vorhandene Vermögenswerte, das Einkommen des Partners, das Vorhandensein eventueller Bürgen ebenso wie das Dienstverhältnis generell. Wer lange genug beim selben Arbeitgeber tätig war, wenn das Einkommen der üblichen Relation zur Kreditsumme entspricht, was spricht gegen Kredit trotz Karenz?
Natürlich ist die Kreditrate auch während der Karenz zu leisten und muss darauf Bedacht genommen werden, ob auch in dieser Zeit die Rückzahlung leistbar ist. Wer in Karenz geht, hat üblicherweise den Arbeitsvertrag und die Karenzgeldbestätigung. Auch ist es unproblematisch, vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird. Mit Vorlage dieser Bestätigungen ist die Karenz an sich kein Grund, von Banken abgewiesen zu werden.
Der große Unterschied beim Kredit trotz Karenz
Die Frage, ob auch während der Karenzzeit die Rückzahlungsrate leistbar ist, ist nur eine Seite der Medaille: Die Bank muss sich vor allem fragen, ob auch - im Falle des Falles - ein Rückgriffsrecht darauf besteht. Kindergeld und staatliche Beihilfen stellen im Normalfall keine Sicherheit dar - übersteigen sie auch schon kaum jene Beträge, die auch während Pfändungen unangetastet bleiben müssen. Diese Leistungen dienen immerhin der Existenzsicherung. Banken können diese Beträge nicht als Einkommen in diesem Sinn betrachten. Es bestehen genaue Vorgaben, wie diese Berechnung durchzuführen ist. Selbst dann, wenn das Risiko während der Karenz als nicht überwiegend hoch eingestuft wird, bleibt noch immer ein gewisser - gerechtfertigter Zweifel - für den Kredit trotz Karenbestehen: Was, wenn die junge Mutter nach Ablauf der Karenz nun doch lieber das Kind selber betreuen möchte? Was passiert, wenn keine geeignete Kinderbetreuung gefunden wird?
Diese Überlegungen sind nicht nur legitim, sondern auch angebracht. Ob nun ein Kredit trotz Karenz gewährt wird, oder nicht, hängt von allen sonstigen Begleitumständen ab. Insbesondere dann, wenn das Einkommen des Gatten oder Lebensgefährten nicht zugerechnet werden kann, weil er weder als Bürge, noch als zweiter Kreditnehmer zur Verfügung steht, oder es sich um eine Alleinerzieherin handelt, stehen die Chancen im Normalfall schlecht.
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