Kredit trotz negativer Schufa mit Bürgen
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Redaktion 05.04.2011 |
Bei einem Kreditantrag prüfen grundsätzlich alle deutschen Banken und Sparkassen die Bonität des Kunden. Dabei ist vor allem ein sicheres Gehalt und eine einwandfreie Schufa von großer Bedeutung. Bereits kleine Negativeinträge können dazu führen, dass ein Kredit abgelehnt wird. Den Banken erscheint dann das Ausfallrisiko zu groß. Manchmal ist es jedoch denkbar, dass der Antrag nicht sofort abgelehnt wird, sondern dass die Banken unter bestimmten Bedingungen bereit wären, die Zustimmung zum Kreditantrag zu geben. Ein Kredit trotz negativer Schufa ist mit Bürgen möglich.
Die Bürgschaft
Generell können sowohl natürliche Personen als auch Banken für einen Kredit trotz negativer Schufa mit Bürgen einstehen. Der Bürge muss sich dabei verpflichten, immer dann für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aufzukommen, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn die monatlichen Raten nicht mehr pünktlich gezahlt werden. Um eine Bürgschaft zu übernehmen, muss die betreffende Person eine Erklärung gegenüber der kreditgebenden Bank abgeben. Diese Erklärung wird schriftlich dokumentiert und hat zur Folge, dass der Bürge ein Schuldner der Bank für den Kredit trotz negativer Schufa mit Bürgen wird.
Wer kann Bürge werden?
In der Regel wird der Bürge aus dem Verwandten- oder Freundeskreis des Kreditnehmers kommen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Hausbank diese Funktion übernimmt.
Jede Person, die sich mit dem Gedanken trägt, die Verantwortung für einen Kredit trotz negativer Schufa mit Bürgen zu übernehmen, sollte sich selbst genau prüfen, ob sie wirklich dauerhaft dazu in der Lage ist, Verantwortung für die oft nicht unerheblichen finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen.
Jeder Bürge sollte zumindest über ein sicheres und ausreichend hohes Einkommen verfügen. Weitere Sicherheiten wie zum Beispiel eine Immobilie oder eine Kapital-Lebensversicherung wären wünschenswert. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Übernahme einer Bürgschaft ist, dass keinerlei negative Schufaeinträge vorhanden sind. Die Bank wird hier entsprechende Prüfungen vornehmen. Diese fallen jedoch in der Regel nicht ganz so ausführlich aus wie beim Kreditnehmer selbst.
Sollte die Bank zu dem Schluss kommen, dass der potenzielle Bürge mit seiner Aufgabe überfordert wäre, dann lehnt sie die Übernahme der Bürgschaft ab.
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