Privatkredit Definition
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Redaktion 17.03.2011 |
Generell ist eine genaue Privatkredit Definition sehr schwierig, da dieser Begriff in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht werden kann. Wichtigstes Kennzeichen des Privatkredites ist, dass er niemals gewerblichen oder unternehmerischen Zwecken dienen darf.
Manchmal wird ein Privatkredit auch als Konsumenten- oder Ratenkredit bezeichnet.
Ein solcher Kredit ist bei Banken und Sparkassen erhältlich. Sofern er nicht ausdrücklich zweckgebunden ist, steht er dem Kunden grundsätzlich zur freien Verfügung. Mit einem Privatkredit können zum Beispiel Möbel, Computer, Autos oder Urlaubsreisen finanziert werden.
Wer kann einen Privatkredit erhalten?
Die Grundvoraussetzungen für einen Privatkredit sind eine gute Bonität und ein sicheres Einkommen. Außerdem muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Wenn die vorhandenen Sicherheiten nicht ausreichen, dann kann die Bank den Kredit entweder ablehnen oder die zusätzliche Stellung eines Bürgen verlangen. Auch Immobilien oder Kapital-Lebensversicherungen werden gern als Kreditsicherheit mit herangezogen. Jeder Privatkredit mit dieser Definition muss in gleichbleibend hohen monatlichen Raten zurückgezahlt werden.
Kredite von Privatpersonen an Privatpersonen
Die Privatkredit Definition umfasst im weitesten Sinne auch alle Kredite und Darlehen, die im Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis vergeben werden. Diese Darlehen haben den großen Vorteil, dass die Rückzahlung sehr flexibel geregelt werden kann und dass nur in den seltensten Fällen Zinsen gezahlt werden müssen. Ein Darlehen im Freundeskreis muss nicht unbedingt in Geld, sondern kann durchaus auch in Form von Naturalien gewährt werden. Auch Mischformen sind hier denkbar. In jedem Falle ist die mögliche Bandbreite an Krediten im Freundeskreis viel größer als bei Banken und Sparkassen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass auch Freunde oft nur dann Geld verleihen, wenn sie die Gewähr haben, dass sie es in absehbarer Zeit zurück erhalten.
Auch fremde Privatpersonen können einen Kredit anbieten. Seit einiger Zeit gibt es hierfür spezielle Internetportale, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, private Kreditgeber mit privaten Kreditinteressenten zusammenzuführen. Die Portale treten dabei grundsätzlich nicht als Kreditgeber, sondern nur als Vermittler auf. Da die Grundvoraussetzungen für diese Kredite nicht einheitlich geregelt sind, unterscheiden sich sich zum Teil erheblich voneinander. Alle Kredite dieser Art fallen unter die Privatkredit Definition, da sie keinen gewerblichen Zweck erfüllen.
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