Privatkredit Steuer
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Redaktion 14.03.2011 |
Es entfällt auch für einen Privatkredit Steuer, die Auswirkungen sowohl beim Kreditgeber als auch beim Kreditnehmer hat. Wichtig ist hierbei die Ausgestaltung des Darlehens. Die Privatkredit Steuer wird nur für die im Kredit enthaltenen Zinsen berechnet, wie bei jedem Kredit. Wenn sich also Verwandte aus Gefälligkeit gegenseitig zinslos Geld leihen, ist dies in steuerlicher Hinsicht kein Kredit, kann jedoch in rechtlicher Hinsicht so behandelt werden, wenn es um die Schuld und deren Rückzahlung geht. Für die Privatkredit Steuer ist hingegen eine verbindliche Zinsvereinbarung nötig, die sowohl Sollzinsen als auch effektive Jahreszinsen und Rückzahlungsmodalitäten enthält. Dieser Kreditvertrag wird zwischen den Privatleuten vereinbart wie der Vertrag zwischen einem gewerblich arbeitenden Institut oder Vermittler und einem Verbraucher.
Die steuerliche Behandlung
Kreditzinsen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Kredit gewerblich genutzt wird. Das wäre schon bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, das auch beruflich verwendet wird, der Fall. Sollte es hierzu also ein verzinstes privates Darlehen gegeben haben, ist die Privatkredit Steuer abzusetzen. Umgekehrt muss der private Darlehensgeber die Privatkredit Steuer auf die Zinserträge zahlen. Diese unterliegen der steuerlichen Behandlung von Zinserträgen pauschal mit 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die entsprechenden Kreditverträge müssen einer steuerlichen Prüfung standhalten. Wichtig ist, dass das Finanzamt den Abgleich durchführen kann, wenn der Darlehensnehmer die Zinsbelastung von der Steuer absetzt. Dann wird sicher die Steuererklärung des Darlehensgebers geprüft. Ein Problem sind bisweilen Scheinverträge zwischen Privatleuten mit dem Ziel, eine scheinbare Zinsbelastung aus einem gewährten Darlehen steuerlich geltend zu machen. Auf diese Versuche reagiert das Finanzamt empfindlich.
Die Ausgestaltung des Privatdarlehens
Abgesehen von den von gewerblichen Vermittlern, die zwischen Privatleuten sogenannte P2P (Peer-to-Peer für Gleichgestellt zu Gleichgestellt) Kredite vermitteln, können auch zwei Personen ganz privat einen Kreditvertrag mit Verzinsung abschließen. Dieser soll die Modalitäten genau festlegen. Dazu gehören neben den Anschriften und amtlichen Dokumentennummern (Personalausweis, Reisepass) die Kreditsumme, eine Quittung über die Übergabe, falls Barzahlung erfolgte, die Rückzahlungsmodalitäten und die Zinsen. Es kann der monatliche Zins nominell angegeben werden, daraus ergibt sich eindeutig die Privatkredit Steuer.
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